zuchtgenehmigung
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zuchtgenehmigung
Hallo, ich wollte mal fragen wie das mit der zg genau läuft....wie ist das mit dem quarantäne raum??
reicht da das bad (8qm2)(bad und klo sind getrennt)?? oder das schlafzimmer meiner mutter...
was muss ich da noch alles machen und oder wissen ....und was kostet das??
lg
reicht da das bad (8qm2)(bad und klo sind getrennt)?? oder das schlafzimmer meiner mutter...
was muss ich da noch alles machen und oder wissen ....und was kostet das??
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- WS 3001
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Der Quarantäneraum kann ein Gästeklo sein, wenn dieses vom Wohnraum abgetrennt liegt und die Wände abwaschbar sind. Es muss außerdem eine Frischluftzufuhr darin geben. Raum ohne Fenster mit Abzug geht nicht.
Das mit den Kosten kommt auf das Veterinäramt und auf deren Aufwand an. Es kann ja sein, dass sie mehrmals kommen müssen. Bei mir hat es sogar 140 Euro gekostet, es geht aber auch billiger.
Du musst beim Besuch des Veterinärs die Räumlichkeiten zeigen und eine theoretische Prüfung ablegen. Es gibt hier irgendwo einen Beitrag, bei dem das Link zu einem Fragenkatalog angegeben wurde.
Das liegt aber schon 1-2 Jahre zurück.
Das mit den Kosten kommt auf das Veterinäramt und auf deren Aufwand an. Es kann ja sein, dass sie mehrmals kommen müssen. Bei mir hat es sogar 140 Euro gekostet, es geht aber auch billiger.
Du musst beim Besuch des Veterinärs die Räumlichkeiten zeigen und eine theoretische Prüfung ablegen. Es gibt hier irgendwo einen Beitrag, bei dem das Link zu einem Fragenkatalog angegeben wurde.
Das liegt aber schon 1-2 Jahre zurück.
- WS 3001
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Hier habe ich dir mal den Text kopiert, den mir mein Veterinär vor meinem Umzug geschickt hat:
.) Die Erlaubnis zum Züchten und Handeln mit Psittaciden nach § 17 g TierSG ist an den Quarantäneraum gebunden ( § 17 g Abs. 2 TierSG ), d.h. bei einem Ortswechsel ist die zuständige Erlaubnisbehörde des Stadtkreises bzw. Landkreises zu informieren, da sonst o.g. Genehmigung erlischt, falls ein neuer Quarantäneraum nicht nachgewiesen werden kann (vgl. Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung I Nr. 1.2 ).
2.) Die Ausstattung des Raumes muss eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittel gewährleisten ( vgl. hierzu auch die Ausführungshinweise zu § 7 Psittakoseverordnung ), d.H.:
2.1) Der Boden muss befestigt sein und gegebenenfalls einen Bodenabfluss besitzen. Geeignet sind Beton, Fliesen sowie PVC-Belag.
2.2) Die Wände müssen glatt und abwaschbar sein ( geeignet ist eine Kachelung, der Anstrich mit Dispersionsfarbe sowie PVC-Belag ).
2.3 ) Der Raum muss ausreichend beleuchtet sein und ein Fenster besitzen.
2.4 ) Ein Wasseranschuss sowie gegebenenfalls ein Spülbecken sind erforderlich.
2.5) Der Raum muss abschließbar sein,um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.
2.6) Das Vorhandensein einer Wanne für Desinfektionsmittel zur Schuhreinigung im Eingangsbereich ist erforderlich ( Krankheitsverdacht, Behandlungsdauer ).
2.7) Bei Psittakoseverdacht sowie während der Therapiedauer ist im Bedarfsfall folgende Schutzkleidung notwendig
- Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C
- Kopfbedeckung ( beispielsweise Papierkappe )
- Atemschutz
- Gummistiefel
2. Die Käfige der für die zur Behandlung vorgesehenen Vögel müssen aus Metall sein. Holzkäfige sind ungeeignet. Außerdem ist ein Drahtzwischenboden zur Vermeidung des Kontaktes der Tiere mit dem ausgeschiedenen Kot während der Behandlung erforderlich.
2.9) Als geeignete Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Reinigung bzw. im Seuchenfall kommen in Frage:
- Formalin 1%ig
- Lysol 1%ig ( z.B. Venno-Vet ® )
( vgl. hierzu Ausführungshinweis zu § 7 Nr.2.1.3 )
.) Die Erlaubnis zum Züchten und Handeln mit Psittaciden nach § 17 g TierSG ist an den Quarantäneraum gebunden ( § 17 g Abs. 2 TierSG ), d.h. bei einem Ortswechsel ist die zuständige Erlaubnisbehörde des Stadtkreises bzw. Landkreises zu informieren, da sonst o.g. Genehmigung erlischt, falls ein neuer Quarantäneraum nicht nachgewiesen werden kann (vgl. Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung I Nr. 1.2 ).
2.) Die Ausstattung des Raumes muss eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittel gewährleisten ( vgl. hierzu auch die Ausführungshinweise zu § 7 Psittakoseverordnung ), d.H.:
2.1) Der Boden muss befestigt sein und gegebenenfalls einen Bodenabfluss besitzen. Geeignet sind Beton, Fliesen sowie PVC-Belag.
2.2) Die Wände müssen glatt und abwaschbar sein ( geeignet ist eine Kachelung, der Anstrich mit Dispersionsfarbe sowie PVC-Belag ).
2.3 ) Der Raum muss ausreichend beleuchtet sein und ein Fenster besitzen.
2.4 ) Ein Wasseranschuss sowie gegebenenfalls ein Spülbecken sind erforderlich.
2.5) Der Raum muss abschließbar sein,um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.
2.6) Das Vorhandensein einer Wanne für Desinfektionsmittel zur Schuhreinigung im Eingangsbereich ist erforderlich ( Krankheitsverdacht, Behandlungsdauer ).
2.7) Bei Psittakoseverdacht sowie während der Therapiedauer ist im Bedarfsfall folgende Schutzkleidung notwendig
- Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C
- Kopfbedeckung ( beispielsweise Papierkappe )
- Atemschutz
- Gummistiefel
2. Die Käfige der für die zur Behandlung vorgesehenen Vögel müssen aus Metall sein. Holzkäfige sind ungeeignet. Außerdem ist ein Drahtzwischenboden zur Vermeidung des Kontaktes der Tiere mit dem ausgeschiedenen Kot während der Behandlung erforderlich.
2.9) Als geeignete Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Reinigung bzw. im Seuchenfall kommen in Frage:
- Formalin 1%ig
- Lysol 1%ig ( z.B. Venno-Vet ® )
( vgl. hierzu Ausführungshinweis zu § 7 Nr.2.1.3 )
- tobias32
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Hallo,
zum Thema Zuchtboxengröße gibt es einen, wie ich finde sehr guten, Fachartikel von Hans Jürgen Lenk. In dem die Zuchtboxen Mindestmaße ermittelt werden.
Ebenfalls heißt es dort wörtlich:
"Für Wellensittiche gibt es weder ein veröffentlichtes Gutachten noch irgend welche gesetzliche Festlegung."
hier der ganze Artikel:
http://www.standardwellensittichzucht-l ... ikel9.html
Gruß Tobias
zum Thema Zuchtboxengröße gibt es einen, wie ich finde sehr guten, Fachartikel von Hans Jürgen Lenk. In dem die Zuchtboxen Mindestmaße ermittelt werden.
Ebenfalls heißt es dort wörtlich:
"Für Wellensittiche gibt es weder ein veröffentlichtes Gutachten noch irgend welche gesetzliche Festlegung."
hier der ganze Artikel:
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Gruß Tobias
Viele Grüße aus dem schönen Sauerland
Tobias Esleben
Tobias Esleben
- Heike
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Marke Eigenbau wäre auch eine Möglichkeit. Sinnvoller fände ich, wenn die speziellen Fragen weiterhin mit dem ATA geklärt werden. Wenn die vorhandenen Boxen ihm zu klein sind, dann wird er ja wohl auch Mindestmaße nennen können.
Ebenso alle weiteren Anforderungen wenn er erstmal vor Ort gewesen ist.
Ich z.B. brauchte für die ZG in meinem Kreis weder einen Quarantäneraum vorweisen noch eine Sachkundeprüfung ablegen.
Ebenso alle weiteren Anforderungen wenn er erstmal vor Ort gewesen ist.
Ich z.B. brauchte für die ZG in meinem Kreis weder einen Quarantäneraum vorweisen noch eine Sachkundeprüfung ablegen.
Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen. Gandhi
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Hallo
Grundsätzlich solte man.wenn,jemand eine Zuchtgenehmigung beantragen möchte ,mit dem zuständigen Amtstierartzt sprechen.Den jeder Amtsta sieht das anderes.
Bei mir hat sie sich nur die Unterbringung der Vögel angesehen,bei Qarantäneraum wollte sie nur Wissen ob es einen gäbe und einige einfache Fragen sind mir gestellt worden das wars und es hat mich nicht viel gekostet,es ca. 4 Jahre her. Aber mir ist die Zuchtgenehmigung nur für WS ausgestellt worden.
Also den zuständigen Amtsta fragen Den die meisten Amtsta haben mit Ziervögeln nicht sehr oft was zu tun
Grundsätzlich solte man.wenn,jemand eine Zuchtgenehmigung beantragen möchte ,mit dem zuständigen Amtstierartzt sprechen.Den jeder Amtsta sieht das anderes.
Bei mir hat sie sich nur die Unterbringung der Vögel angesehen,bei Qarantäneraum wollte sie nur Wissen ob es einen gäbe und einige einfache Fragen sind mir gestellt worden das wars und es hat mich nicht viel gekostet,es ca. 4 Jahre her. Aber mir ist die Zuchtgenehmigung nur für WS ausgestellt worden.
Also den zuständigen Amtsta fragen Den die meisten Amtsta haben mit Ziervögeln nicht sehr oft was zu tun
Stefan
- Komet
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Oft gehen die ATA`s nach dem BNA-gutachten das steht was von 1Mx 50x50 drinnen für kleine Sittiche!
=Wenn den Menschen die Argumente ausgehen,werden sie frech=
Mit freundlichstem
Züchtergruß aus dem Osten!!!
von Komet
http://MerseburgerSchau.wellensittich.de
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- hjb DSV2228
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Ich möchte es mal vorsichtig so umschreiben.
Ein ATA(in) hat einen großen Spielraum.
Somit kann es sein das in 2 Städten oder Kreisen die direkt nebeneinander liegen. Ganz unterschiedliche Forderungen gestellt werden und ein zu halten sind.
Auch wenn dies den Züchtern überhaut nicht einleuchtet. Der ATA und das Ordnungsamt haben das letzte Wort. Ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.
Des halb sollte vorab ein Gespräch geführt werden, in dem so manche Frage vorab geklärt werden kann. Gibt einem als Sicherheit, schützt vor unnützen Ausgaben.
Ein ATA(in) hat einen großen Spielraum.
Somit kann es sein das in 2 Städten oder Kreisen die direkt nebeneinander liegen. Ganz unterschiedliche Forderungen gestellt werden und ein zu halten sind.
Auch wenn dies den Züchtern überhaut nicht einleuchtet. Der ATA und das Ordnungsamt haben das letzte Wort. Ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.
Des halb sollte vorab ein Gespräch geführt werden, in dem so manche Frage vorab geklärt werden kann. Gibt einem als Sicherheit, schützt vor unnützen Ausgaben.
Gruß
Hans-Jürgen B.
Standard Wellensittichzucht im bergischen
Hans-Jürgen B.
Standard Wellensittichzucht im bergischen
- Elisa
- Wellensittich Profi
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Ich habe aus der Erinnerung zu diesem Thema mal in die Suchfunktion oben in der Liste geschaut:
http://forum.wellensittich.de/ftopic83036.html
http://forum.wellensittich.de/ftopic59172.html
Natürlich sollte Du Dich VORHER ganz viel im Züchterforum über die Problematiken schlau machen:
Wie müssen die Elterntiere auf eine Brut vorbereitet werden ?
Welchen Rahmenbedingungen müssen den Elterntieren zur Annahme des Brutkastens gegeben werden ?
Was ist zu tun wenn die Henne und/oder der Hahn nicht füttern?
Was ist zu tun wenn die Elterntiere die Kücken hacken ?
Was ist zu tun, wenn die Elterntiere krank werden ?
Was ist zu tun, wenn die Kücken krank werden ?
Es ist gar nicht einfach, Kücken bis auf die Stange zu bekommen. Nur zu diesen Problemen wird wenig bis nichts vom Amtstierarzt gefragt und da lehrt nur die Praxis.
Hier hilft vielleicht der Rat, mit einen Züchter zu sprechen und ihn zu besuchen und sich schlau zu machen.
Sven/DSV 2441 hat ja schon auf die große Verantwortung gegenüber den Elterntieren und den möglichen Kücken hingewiesen.
Übrigens: Wellis führen auch dann ein glückliches Leben, wenn sie keine Kücken großziehen.
Andrea
http://forum.wellensittich.de/ftopic83036.html
http://forum.wellensittich.de/ftopic59172.html
Natürlich sollte Du Dich VORHER ganz viel im Züchterforum über die Problematiken schlau machen:
Wie müssen die Elterntiere auf eine Brut vorbereitet werden ?
Welchen Rahmenbedingungen müssen den Elterntieren zur Annahme des Brutkastens gegeben werden ?
Was ist zu tun wenn die Henne und/oder der Hahn nicht füttern?
Was ist zu tun wenn die Elterntiere die Kücken hacken ?
Was ist zu tun, wenn die Elterntiere krank werden ?
Was ist zu tun, wenn die Kücken krank werden ?
Es ist gar nicht einfach, Kücken bis auf die Stange zu bekommen. Nur zu diesen Problemen wird wenig bis nichts vom Amtstierarzt gefragt und da lehrt nur die Praxis.
Hier hilft vielleicht der Rat, mit einen Züchter zu sprechen und ihn zu besuchen und sich schlau zu machen.
Sven/DSV 2441 hat ja schon auf die große Verantwortung gegenüber den Elterntieren und den möglichen Kücken hingewiesen.
Übrigens: Wellis führen auch dann ein glückliches Leben, wenn sie keine Kücken großziehen.
Andrea
- WS 3001
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- Registriert: Sa Mär 05, 2005 18:32
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Das stimmt schon, nur so mancher Züchter halt nicht . Mich eingeschlossen!Elisa hat geschrieben: Übrigens: Wellis führen auch dann ein glückliches Leben, wenn sie keine Kücken großziehen.
Andrea
Es ist einfach ein schönes Erlebnis, die Entwicklung der Küken/Jungvögel mitzuerleben. Solange es nich für einen von uns ausgeht wie im Film "Birdy"
lieber Gruß von Sybille