Pferdekäufer

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Pferdekäufer

von foxi »23. Aug 2005, 04:42

guten tag.
der Pferdekäufer hat grundsätzlich nun ein recht auf ein pferd, das die vertraglich vereinbarten eigenschaften aufweist. gelingt das dem verkäufer nicht, kann der käufer vom vertrag zurücktreten, oder den kaufpreis mindern, oder er kann ganz vom vertrag zurücktreten. außerdem ist ihm der schaden, der ihm entstanden ist, sofern dieser nachgewisen werden kann, zurück zu erstatten.
gruss!
foxi

Pferdekäufer

von Louise »23. Aug 2005, 04:29

Hallo zusammen!
es gibt doch jetzt gesetze, bei denen der Pferdekäufer mehr geschützt ist. wie lauten die denn im einzlenen?
bye bye
Louise

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