von foxi »23. Aug 2005, 04:42
guten tag.
der Pferdekäufer hat grundsätzlich nun ein recht auf ein pferd, das die vertraglich vereinbarten eigenschaften aufweist. gelingt das dem verkäufer nicht, kann der käufer vom vertrag zurücktreten, oder den kaufpreis mindern, oder er kann ganz vom vertrag zurücktreten. außerdem ist ihm der schaden, der ihm entstanden ist, sofern dieser nachgewisen werden kann, zurück zu erstatten.
gruss!
foxi
guten tag.
der Pferdekäufer hat grundsätzlich nun ein recht auf ein pferd, das die vertraglich vereinbarten eigenschaften aufweist. gelingt das dem verkäufer nicht, kann der käufer vom vertrag zurücktreten, oder den kaufpreis mindern, oder er kann ganz vom vertrag zurücktreten. außerdem ist ihm der schaden, der ihm entstanden ist, sofern dieser nachgewisen werden kann, zurück zu erstatten.
gruss!
foxi