von Armin V., München »1. Jun 2013, 10:29
Natürlich gilt auch ein Handschlag (rechtlich gesehen). Aber wie willst du den beweisen? Ich würde auf JEDEN Fall einen schriftlichen Einstellungsvertrag abschließen. Da gibt es recht gute übers Internet, bzw. über den VFD (Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland). Die haben auch einen eigenen Rechtsanwalt, den du dazu befragen könntest.
beste Grüße aus München
Armin V.
Natürlich gilt auch ein Handschlag (rechtlich gesehen). Aber wie willst du den beweisen? Ich würde auf JEDEN Fall einen schriftlichen Einstellungsvertrag abschließen. Da gibt es recht gute übers Internet, bzw. über den VFD (Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland). Die haben auch einen eigenen Rechtsanwalt, den du dazu befragen könntest.
beste Grüße aus München
Armin V.