Ausbildungsgesetz, wer kennt sich aus?
- vz-kaiser
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Ausbildungsgesetz, wer kennt sich aus?
Hallo,
ich hab mal eine Frage,...
Ich habe von 8 - 15 Uhr Berufsschule. Wieviel Arbeitsstunden sind das? Laut meines Lehrer, sind das 8 Arbeitsstunden.
Ich arbeite 6 Tage die Woche, habe 24 Tage Urlaub im Jahr.
Was zählt als halber Urlaubstag ? Wieviele Arbeitsstunden ? Ich meine ab 5 Stunden ist ein ganzer Urlaubstag.
Finde das im Gesetz nicht so auf die Schnelle. Wäre schön wenn mir jmd das bestätigen kann bzw mir die Paragraphen nennen könnte.
ich hab mal eine Frage,...
Ich habe von 8 - 15 Uhr Berufsschule. Wieviel Arbeitsstunden sind das? Laut meines Lehrer, sind das 8 Arbeitsstunden.
Ich arbeite 6 Tage die Woche, habe 24 Tage Urlaub im Jahr.
Was zählt als halber Urlaubstag ? Wieviele Arbeitsstunden ? Ich meine ab 5 Stunden ist ein ganzer Urlaubstag.
Finde das im Gesetz nicht so auf die Schnelle. Wäre schön wenn mir jmd das bestätigen kann bzw mir die Paragraphen nennen könnte.
Ihre Fotografin und Züchterin
Sabrina Kaiser
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- Turbo
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Hallo Sabrina, eigendlich gibt es keine "halben" Urlaubstage. Falls Du z.B. jeden Tag 8 Std. arbeitest und dafür am Freitag nur bis Mittag, wird Dir immer für einen Urlaubs-Freitag ein ganzer Tag abgezogen.
Deine Berufsschulzeit wird genauso gerechnet wie die normale Arbeitszeit.
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Columbo Fanclub Mitglied Nr.16
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- Küken
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Arbeitzeit: JArbSchG und ArbZG
Hallo Sabrina,
Arbeitzeit gemäß ArbZG ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 I ArbZG) Beginn und Ende werden nicht näher definiert. Ihre Bestimmung obliegt der Regelung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Sie beginnt spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit und umfasst jedenfalls die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird und wie auch die, in der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber uneingeschränkt zur Verfügung hält und arbeitsbereit ist. Nicht erfasst, die Wegezeit.
Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten wird auf die Arbeitszeit mit 8 Stunden, Berufsschulwochen mit 40 Stunden angerechnet, im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen (§ 9 II JArbSchG). Die Anrechnung bezieht sich auf die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche, 8 Stunden/Tag und nicht auf die betriebsübliche tarifliche Arbeitszeit. Bei einer tariflichen Arbeitszeit von 37 Stunden und einem anrechenbaren Berufschultag verbleiben 32 Stunden für die betriebliche Ausbildung. Eine anderweitige tarifliche Regelung steht den Tarifvertragsparteien frei. Die Gleichstellung des Berufsschulunterrichtes mit der Arbeitszeit bedingt, dass der Jugendliche, der an einem Samstag die Berufsschule besucht, an einem anderen Tag in der Woche freizustellen ist. Der Jugendliche hat für die durch den Berufsschulbesuch ausfallende Arbeitszeit Anspruch auf seine Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip.
Viele Grüße
Annette
Arbeitzeit gemäß ArbZG ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 I ArbZG) Beginn und Ende werden nicht näher definiert. Ihre Bestimmung obliegt der Regelung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Sie beginnt spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit und umfasst jedenfalls die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird und wie auch die, in der sich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber uneingeschränkt zur Verfügung hält und arbeitsbereit ist. Nicht erfasst, die Wegezeit.
Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten wird auf die Arbeitszeit mit 8 Stunden, Berufsschulwochen mit 40 Stunden angerechnet, im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen (§ 9 II JArbSchG). Die Anrechnung bezieht sich auf die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche, 8 Stunden/Tag und nicht auf die betriebsübliche tarifliche Arbeitszeit. Bei einer tariflichen Arbeitszeit von 37 Stunden und einem anrechenbaren Berufschultag verbleiben 32 Stunden für die betriebliche Ausbildung. Eine anderweitige tarifliche Regelung steht den Tarifvertragsparteien frei. Die Gleichstellung des Berufsschulunterrichtes mit der Arbeitszeit bedingt, dass der Jugendliche, der an einem Samstag die Berufsschule besucht, an einem anderen Tag in der Woche freizustellen ist. Der Jugendliche hat für die durch den Berufsschulbesuch ausfallende Arbeitszeit Anspruch auf seine Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip.
Viele Grüße
Annette
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- Küken
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Urlaub
Der Urlaub ist geregelt im BUrlG.
Hier stimme ich Turbo zu. Grundsätzlich gibt es keine „halben“ Urlaubstage, sondern nur ganze.
Sofern Dir „halbe“ Urlaubstage zugestanden werden, ist dies Zugeständnis Deines Arbeitgebers, evtl. eine individuelle Regelung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.
Falls § 5 BUrlG bei Dir zutrifft:
Ergeben sich bei der Berechnung des Teil- oder des gekürzten Vollurlaubs (§ 5 I a – c BUrlG) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind sie gem. § 5 II BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden. …. § 5 II BUrlG gilt nicht für Bruchteile von vollen Urlaubstagen, die sic bei der Umrechnung der Urlaubsdauer bei flexibler Arbeitszeit und Teilzeitarbeit ergeben können.
Sofern Dir nur ganze Urlaubstage gewährt werden und keine halben, so ist dies nicht unbedingt ein Nachteil, auch wenn halbe Urlaubstage verlockend erscheinen. Denn der gewitzte Arbeitgeber kann auch halbe Urlaubstage zu seinem Vorteil nutzen und plötzlich ist Dein Jahresurlaub mit halben Tagen vertan, ohne dass Du Dich tatsächlich erholt hast.
Nochmals Grüße, Annette
Hier stimme ich Turbo zu. Grundsätzlich gibt es keine „halben“ Urlaubstage, sondern nur ganze.
Sofern Dir „halbe“ Urlaubstage zugestanden werden, ist dies Zugeständnis Deines Arbeitgebers, evtl. eine individuelle Regelung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.
Falls § 5 BUrlG bei Dir zutrifft:
Ergeben sich bei der Berechnung des Teil- oder des gekürzten Vollurlaubs (§ 5 I a – c BUrlG) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind sie gem. § 5 II BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden. …. § 5 II BUrlG gilt nicht für Bruchteile von vollen Urlaubstagen, die sic bei der Umrechnung der Urlaubsdauer bei flexibler Arbeitszeit und Teilzeitarbeit ergeben können.
Sofern Dir nur ganze Urlaubstage gewährt werden und keine halben, so ist dies nicht unbedingt ein Nachteil, auch wenn halbe Urlaubstage verlockend erscheinen. Denn der gewitzte Arbeitgeber kann auch halbe Urlaubstage zu seinem Vorteil nutzen und plötzlich ist Dein Jahresurlaub mit halben Tagen vertan, ohne dass Du Dich tatsächlich erholt hast.
Nochmals Grüße, Annette
- Elisa
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Hallo Sabrina,
Dein Ausbildungsvertrag ist ja bei der zuständigen Handels- oder Handwerkskammer in die Rolle eingetragen. Wenn´s Probleme gibt kannst Du Dich dort immer kostenfrei (zumindestens in Hamburg) beraten lassen. Die helfen Dir auch, Deine Ansprüche Deinem Arbeitgeber gegenüber geltend zu machen. Dazu haben die einen sogenannten Schiedsmann - kann selbstverständlich auch eine Frau sein, ist eben der "Fachbegriff". Mit einem Anruf dort kannst Du auch klären, wieviel Zeit wann Dein Arbeitgeber Dir für solche Angelegenheiten zubilligen muß.
Andrea
Dein Ausbildungsvertrag ist ja bei der zuständigen Handels- oder Handwerkskammer in die Rolle eingetragen. Wenn´s Probleme gibt kannst Du Dich dort immer kostenfrei (zumindestens in Hamburg) beraten lassen. Die helfen Dir auch, Deine Ansprüche Deinem Arbeitgeber gegenüber geltend zu machen. Dazu haben die einen sogenannten Schiedsmann - kann selbstverständlich auch eine Frau sein, ist eben der "Fachbegriff". Mit einem Anruf dort kannst Du auch klären, wieviel Zeit wann Dein Arbeitgeber Dir für solche Angelegenheiten zubilligen muß.
Andrea
- Kero
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Re: Urlaub
Ist das wirklich erlaubt? Ich dachte immer eine gewisse Zeit an Urlaub muss zusammenhängend genommen werden damit sich der Arbeitnehmer erholen kann.MAD hat geschrieben:Denn der gewitzte Arbeitgeber kann auch halbe Urlaubstage zu seinem Vorteil nutzen und plötzlich ist Dein Jahresurlaub mit halben Tagen vertan, ohne dass Du Dich tatsächlich erholt hast.
- vz-kaiser
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Gut dann ist das mit der Schule ja schon malgeklärt.
Wenn man die Pausen nicht mit eingerechnet arbeite ich wie folgt...
Mo 9,5 Stunden
Di Schule = 8 Stunden
Mi 9,5 Stunden
Do 9,5 Stunden
Fr 9,5 Stunden
Sa 4 Stunden
Ich habe Mo, Mi, Do, und Fr, immer eine 2 stündige Mittagspause, so "arbeite" ich dort 7,5 Stunden.
D.h. heißt jetzt also dass ich einen Samstag mit 4 Stunden nicht als halben Urlaubstag anrechnen kann ?
PS: Somit arbeite ich in der Woche (ohne Pausen) 42 Stunden, ich darf gesetzlich nur 40 Stunden, so habe ich im Monat 8 Überstunden.
Einen Samstag bekomm ich frei im Monat, fallen 4 Üst. weg, und evtl einen freien Nachmittag (da muss ich immer drum kämpfen) ...
Wenn man die Pausen nicht mit eingerechnet arbeite ich wie folgt...
Mo 9,5 Stunden
Di Schule = 8 Stunden
Mi 9,5 Stunden
Do 9,5 Stunden
Fr 9,5 Stunden
Sa 4 Stunden
Ich habe Mo, Mi, Do, und Fr, immer eine 2 stündige Mittagspause, so "arbeite" ich dort 7,5 Stunden.
D.h. heißt jetzt also dass ich einen Samstag mit 4 Stunden nicht als halben Urlaubstag anrechnen kann ?
PS: Somit arbeite ich in der Woche (ohne Pausen) 42 Stunden, ich darf gesetzlich nur 40 Stunden, so habe ich im Monat 8 Überstunden.
Einen Samstag bekomm ich frei im Monat, fallen 4 Üst. weg, und evtl einen freien Nachmittag (da muss ich immer drum kämpfen) ...
Ihre Fotografin und Züchterin
Sabrina Kaiser
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- babels
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meine arbeitstage sehen ähnlich aus, wie bei dir.
vor weihnachten musste ich samstags 4,5 stunden arbeiten. jetzt muss ich 6,5stunden- ich musste mir jedesmal einen ganzen tag anrechnen.
wegen der 40stundenwoche würde ich mit dem arbeitgeber sprechen. ich habe laut vertrag auch eine 40stundenwochen(komme aber meistens nur auf 38-39stunden, weil der laden gerademal 7stunden offiziell geöffnet hat ). den ausgleich müsstest du laut vertrag ja bekommen.
doch um wirklich alle fragen richtig beantwortet zu bekommen, würde ich bei der zuständigen kammer nachragen(IHK?).
vor weihnachten musste ich samstags 4,5 stunden arbeiten. jetzt muss ich 6,5stunden- ich musste mir jedesmal einen ganzen tag anrechnen.
wegen der 40stundenwoche würde ich mit dem arbeitgeber sprechen. ich habe laut vertrag auch eine 40stundenwochen(komme aber meistens nur auf 38-39stunden, weil der laden gerademal 7stunden offiziell geöffnet hat ). den ausgleich müsstest du laut vertrag ja bekommen.
doch um wirklich alle fragen richtig beantwortet zu bekommen, würde ich bei der zuständigen kammer nachragen(IHK?).
- babels
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Re: Urlaub
Kero hat geschrieben:Ist das wirklich erlaubt? Ich dachte immer eine gewisse Zeit an Urlaub muss zusammenhängend genommen werden damit sich der Arbeitnehmer erholen kann.MAD hat geschrieben:Denn der gewitzte Arbeitgeber kann auch halbe Urlaubstage zu seinem Vorteil nutzen und plötzlich ist Dein Jahresurlaub mit halben Tagen vertan, ohne dass Du Dich tatsächlich erholt hast.
ich bekomme auch gradmal 24tage urlaub- muss mir aber 6tage anrechnen(in der woche). erholung is da auch nich groß drin
- Nicki
- ist durchgemausert
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Man man da kann ich ja froh sein das ich 32 Tage bekomme und zudem Samstags nicht arbeiten muss.
Groetjes von Nicki, Menno und den neun Fliegenden Hollaendern: Felix, Mila, Oliva, Lucky, Max, Tabby, Pebbles, Dualla und Olympia!
R.I.P. Kahlua und Chipsy
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben,sondern es ist zuviel Zeit,die wir nicht nutzen.
- Elisa
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- Wohnort: Hamburg
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- Danksagung erhalten: 6 Mal
Azubis in einem inhabergeführten Einzelhandelsgeschäft sind wirklich nicht gut dran.
Liebe Sabrina, Du mußt das nur noch 1 Jahr durchhalten. Ich drück Dir die Daumen, das es für Dich eine akzeptable Lösung gibt.
Tierzucht ist noch härter: Arbeitstag beginnt um 5 Uhr mit der Tierversorgung, Frühstück gibts danach. Und Sonntags müssen die Tiere auch versorgt werden.
Andrea
Liebe Sabrina, Du mußt das nur noch 1 Jahr durchhalten. Ich drück Dir die Daumen, das es für Dich eine akzeptable Lösung gibt.
Tierzucht ist noch härter: Arbeitstag beginnt um 5 Uhr mit der Tierversorgung, Frühstück gibts danach. Und Sonntags müssen die Tiere auch versorgt werden.
Andrea
- DSV 2441/Sven
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Auzubis unter 18 Jahren haben eine maximale Arbeitszeit von 7,36 h Erwachsene dürfen max. 10 h Arbeiten, Aber das juckt kaum einen.
Am Freitag dürft ihr mich alle beneiden...
7-16 Uhr arbeiten danach bis 24 Uhr Inventur und wenn das nicht fertig wird Samstag um 7 gehts weiter und das alle 3 Monate.
Am Freitag dürft ihr mich alle beneiden...
7-16 Uhr arbeiten danach bis 24 Uhr Inventur und wenn das nicht fertig wird Samstag um 7 gehts weiter und das alle 3 Monate.
DSV 2441 AZ 11243
SWS-Kleintierzucht
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- flip
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Also es kommt auch immer ein wenig darauf an, wo du arbeitest! Ich habe eine zeitlang als Praxisanleiterin für unsere Azubi gearbeitet!
Eigentlich heißt es, dass der erste Tag der Berufsschule immer mit 8 Std. auf die Arbeitszeit angerechnet wird! Der 2. Tag mit der tatsächlichen Stundezahl! Beides einschl. der Schulpausen!
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht länger als 10 Std. arbeiten! In besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf 12Std. verlängert werden!
Wichtig ist, dass nach mind. 6 Std ein halbstündige Pause eingelegt werden muss!
Sollte es so sein, dass du nach dem Besuch der Berufsschule noch an den Arbeitsplatz zurückkehren musst, dann nur am kurzen Berufsschultag! Dann muss aber die Fahrzeit ebenfalls auf die Arbeitszeit angerechnet werden!
Eigentlich heißt es, dass der erste Tag der Berufsschule immer mit 8 Std. auf die Arbeitszeit angerechnet wird! Der 2. Tag mit der tatsächlichen Stundezahl! Beides einschl. der Schulpausen!
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht länger als 10 Std. arbeiten! In besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf 12Std. verlängert werden!
Wichtig ist, dass nach mind. 6 Std ein halbstündige Pause eingelegt werden muss!
Sollte es so sein, dass du nach dem Besuch der Berufsschule noch an den Arbeitsplatz zurückkehren musst, dann nur am kurzen Berufsschultag! Dann muss aber die Fahrzeit ebenfalls auf die Arbeitszeit angerechnet werden!
- flip
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Es gibt da ein Buch über Rechte und Pflichten im Ausbildungsbereich! Ist vom Ministerium für Schule und Bildung rausgegeben worden! Das kann man sich downloaden und kostenfrei bestellen!
Link: http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_und_beruf.pdf
Da müsste das soweit ich mich erinnern kann alles drinstehen! Sind auch noch andere wichtige Dinge drin, die man als Azubi wissen sollte!
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Da müsste das soweit ich mich erinnern kann alles drinstehen! Sind auch noch andere wichtige Dinge drin, die man als Azubi wissen sollte!