Die Rosellas stehen unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sind aber nicht meldepflichtig. Aber hier im Landkreis hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises ein Auge auf die Vögel.
Es wird der innenliegende Schutzraum in Größe und Beschaffenheit vorgeschrieben.
Der Außenflug muss die Größe von 1,50 m breit x 5,00 m lang und 2,00 m hoch haben.
Außerdem braucht man für Alles eine Baugenehmigung und eine Haltegenehmigung. Es hat einige graue Haare gekostet bis wir alles hatten.
Nun möchte ich euch einige Bilder zeigen. Einige sind nicht sehr scharf, bitte um Nachsicht.
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Die Rosellas gehörten Franz. Mir waren die zu groß und unhandlich. Somit fing ich mit der Zucht der Wellensittiche an