1 Gesetz - viele Namen oder doch so viele Vorschriften ?

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Kobold
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1 Gesetz - viele Namen oder doch so viele Vorschriften ?

Beitrag von Kobold »

Ich suche mich gerade bei Google etc. halb kaputt auf der Suche nach folgenden Gesetzen :

- Verordnung zur Bekämpfung der Papageienkrankheit

- Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und
Ornithose

- Dritte Verordnung zur Bekämpfung der
Papageienkrankheit

Da sie alle so ähnlich klingen und ich sie nicht finde - sind das alles Bezeichnungen für die Psittakose-Verordnung ?
Eure Kobold - ( mZG )
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Franz DSV1739
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Beitrag von Franz DSV1739 »

Hallo,

Ornithose und Psittakose ist das gleiche.

http://www.wellensittich.de/fachbericht ... akose.html

Grüße
Franz
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Kobold
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Beitrag von Kobold »

Das ist mir bewußt. Aber ich hab neulich einen Fragebogen gesehen, für die Sachkundeprüfung, und da wurden an verschiedenen Stellen die Gesetze unterschiedlich genannt. Und da war ich mir nicht sicher, ob der deutsche Bürokratie-Dschungel mal wieder zugeschlagen hat oder das nur zum Irreführen gedacht war. :-D
Eure Kobold - ( mZG )
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Neandertaler
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Beitrag von Neandertaler »

Die gesetzliche Grundlage ist das Tierseuchengesetz mit der Psittakoseverordnung.
Hier ein Link zum Text:
http://poepping.de/gesetze/tierseuchen.htm
Mit Züchtergruß
aus dem Neandertal
Gerd Bleicher
- Neandertal ist überall -
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Kobold
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Beitrag von Kobold »

Danke - war gestern bei uns in der Bücherei und hab mir mal 44 Seiten aus dem Bundesgesetzblatt kopiert -
Tierschutzgesetz, Psittakoseverordnung, Tierseuchengesetz ...

Jetzt heißt es büffeln.
Eure Kobold - ( mZG )
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gemmy

Beitrag von gemmy »

mach dir mal nicht soviel arbeit!!

Was du in groben zügen wissen musst ist:

Was ist bei psittakose zu tun?

-Amtstierarzt verständigen, vögel in quarantäne, betreten des quarantäneraums nur in schutzkleidung.desinfizieren,
behandlung der vögel durch den tierarzt mit tetracyclin.
Die ein- bzw ausfuhr solcher tiere ist natürlich nicht erlaubt!
Es ist auf höchte vorsicht zu achten.

-Psittakosverordnung:
ein züchter muss eine vögel kennzeichnen, dass heißt beringen, damit im falle eines ausbruchs von psittakose auch zB verkaufte vögel ausfindig gemacht werden können.

Nach der Psittakoseverordnung § 4 ist ein Nachweisbuch zu führen, welches folgende Dinge beinhaltet:

1.Art der Tiere
2.Ringnummer und Datum der Beringung
3.Datum des Erwerbs oder der sonstigen in den Bestand sowie Herkunft der Tiere
4.Datum der Abgabe und Empfänger der Tiere oder Datum des Abgangs der Tiere
5.Beginn, Dauer und Ergebnisse von Behandlungen gegen Psittakose sowie Art der Dosierung des verwendeten Arzneimittels


TierSG § 17g


(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um
1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der
Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
2. die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden
sind.
(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis näher zu regeln,
2. Vorschriften zu erlassen über
a) die Kennzeichnung der Tiere,
b) Aufzeichnungen betreffend Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere
sowie ihre Behandlung gegen Psittakose.


die wichtigsten Bestimmungen der Tierschutzgesetzes

Tierschutzgesetz
Im § 2 des Tierschutzgesetzes wird eine artgerechte Haltung jedes in Menschenhand gehaltenen Tieres vorgeschrieben. Hieraus ergibt sich, dass ein Vogelbesitzer verpflichtet ist, Informationen über die Art seines Vogels einzuholen, um ihn entsprechend auch artgerecht halten zu können!
In § 3 ist festgelegt: Es ist verboten, ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist. Wer gewerbsmäßig züchten oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. § 5 regelt Eingriffe an Tieren, wobei es in § 6 verboten ist, Körperteile zu amputieren also z.B. einen Vogel chirurgisch flugunfähig zu machen!

Tierschutzgesetz allgemein
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) ist in Deutschland als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen (§ 1 TierSchG).
Das Tierschutzgesetz beruht verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel Tierschutz in Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, die die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.
Mit § 17 TierSchG ist eine besonders wichtige Vorschrift des Nebenstrafrechts im Tierschutzgesetz enthalten.



das ist in groben zügen alles (was ich abgefragt wurde!!)

wen du fragen hast dann schreibe mich einfach per pn an!

Lieben gruß
Zuletzt geändert von gemmy am Mo Jan 16, 2006 23:29, insgesamt 1-mal geändert.
gemmy

Beitrag von gemmy »

ergänzung:

Was ist psittakose?

Was ist Psittakose?
Psittakose ist eine auf den Menschen übertragbare
Erkrankung, die durch Chlamydien übertragen wird.
Def. Chlamydien:
Chlamydien bilden eine Ordnung der Bakterien. Sie können eine Vielzahl von Lebewesen infizieren, auch den Menschen. Chlamydien lösen hier insbesondere Erkrankungen der Schleimhäute im Augen-, Atemwegs- und Genitalbereich aus

"Ornithose" bezeichnet
Ansteckung:
Verursacher der Psittakose ist das Chlamydium Psittaci. Es handelt sich dabei um einen Erreger, der zwar üblicherweise den Bakterien zugeordnet wird, aber auch virale Eigenschaften aufweist Es gibt viele Infektionswege für die Übertragung, da C. Psittaci in allen Ausscheidungen infizierter Tiere vorhanden ist ; meistens geschieht die Infektion durch Inhalation bzw. Aufnahme von kontaminierten Kotpartikeln, Federstaub, Nasensekret. Die Möglichkeit der Übertragung durch Eier konnte zwar experimentell nachgewiesen werden, ist aber außerhalb des Labors noch nicht vorgekommen. Die Inkubationszeit für die akute Form liegt zwischen 3 Tagen und mehreren Wochen. Ob exponierte Tiere akut oder chronisch erkranken, hängt von Faktoren wie Art und Alter des Vogels, Streßfaktoren, Virulenz des Erregerstammes, infektiöser Dosis und auch von der Qualität verbeugender Maßnahmen ab. Darüber hinaus wird als grobe Näherung angegeben: Über die Atemwege aufgenommene Psittakoseerreger verursachen den akuten Ausbruch, während die Infektion durch den Verdauungstrakt eher zur chronischen Form führt.


Symptome und Diagnose:

Obwohl sich die meisten Publikationen in den auffälligsten Symptomen einig sind, gilt wie bei manchen anderen Erkrankungen auch: Nicht immer sind die Symptome eindeutig und rechtzeitig identifizierbar; infizierte Vögel können lange Zeit Ausscheider bei offensichtlich gutem Gesundheitszustand sein. In solchen chronischen Fällen kann die Krankheit durch Faktoren wie Streß, einseitige Ernährung bzw. radikale Umstellung der derselben, oder auch durch Parasitenbefall zum Ausbruch kommen. Durch die Schwächung des Immunsystems können andere Krankheiten auftreten, deren Symptome diejenigen der Psittakose überlagern. Die sichtbar erkrankten Tiere sondern sich von den anderen Vögeln ab, zeigen ein gesträubtes Gefieder, sind matt und appetitlos. Weitere Kennzeichen sind Ausfluß aus Augen und Nase, auch Durchfall mit gelbgrünlichem, auch wässerigem Kot, der übel riecht und in schweren Fällen mit Blut vermischt sein kann. Der Tod kann schon nach einigen Tagen, aber auch erst nach 2-3 Wochen eintreten. Die Diagnose ist insofern nicht so einfach, als kein Testverfahren existiert, das alle möglichen Fälle abdecken könnte (zur Aussagekraft von Kottest). Selbstdiagnose ist mit Vorsicht zu genießen; im Verdachtsfall muss immer ein kundiger Veterinär zu Rate gezogen werden. "Ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfung der Psittakose ist die Diagnose. Dabei kann ein falsch negatives Ergebnis, welches einen Bestand zu Unrecht für "frei" erklärt, schwerwiegendere Folgen haben, als ein falsch positiver Befund bei einem Quarantänevogel. In den letzten Jahren haben die Untersuchungen mehrerer Institute gezeigt, dass sich Kotuntersuchungen nur bedingt für eine zuverlässige Chlamydiendiagnostik eignen. Die nach diesen Tests als "chlamydienfreie" Tiere gehandelten Vögel werden u. a. als Ursache der unbefriedigenden Seuchenlage nach einer Jahrzehnte lang straff angewandten Psittakoseverordnung angesehen."

Behandlung und Vorbeugung
Psittakose wird üblicherweise mit Antibiotika behandelt, und zwar mit Tetrazyklin oder Tetrazyklinderivaten, und zwar immer der ganze Bestand. Es wurde bisher nicht beobachtet, daß wie bei manchen anderen Krankheiten nach Überstehen der Psittakose eine Immunität entwickelt wurde. Die Medikamente werden gespritzt, direkt eingegeben oder unter das Futter gemischt. Ebenso wichtig ist die intensive unterstützende Pflege: Wärme, peinlichste Hygiene, kein Streß; unter Umständen kann der Therapieprozeß durch die Gabe von Lactobazillus und Antimycotica unterstützt werden. Es wird eine jährliche prophylaktische Kur mit Antibiotika empfohlen; über Sinn und Unsinn der prophylaktischen Gabe von Antibiotika zu diskutieren, ist hier indessen nicht der Ort. Es sei nur darauf hingewiesen, dass Behandlungen mit Antibiotika auch den Nährboden für Pilzerkrankungen bereiten. Prophylaktische Untersuchungen im Jahresrhythmus sind indessen anzuraten . Bei der Medikation mit Tetrazyklinen ist darauf zu achten, möglichst auf calciumhaltige Futterkomponenten zu verzichten, da Calcium mit den Tetrazyklinen reagiert und so den Erfolg der Medikation in Frage stellen kann. Besonders wichtig während der Behandlung: altere Menschen, Schwangere, Kranke, Kinder oder Menschen mit geschwächtem/zerstörten Immunsystem (AIDS-Patienten, Chemotherapie) müssen den Kontakt unbedingt vermeiden. Ein wesentlicher Punkt der Vorbeugung und der Behandlung ist Sauberkeit und Desinfektion der Örtlichkeiten, da die Chlamydien im getrocknetem Kot bis zu drei Monaten überleben können. Quarantäne und die Untersuchung neuer Tiere werden regelmäßig angeraten.



Psittakose beim Menschen

Die Hauptinfektionsquelle für den Menschen ist eingetrockneter Kot, welcher den Erreger enthält, der mit dem Staub aufgewirbelt wird. Übertragen wird das Chlamydium durch in Gefangenschaft gehaltene Vögel, aber auch die Infektion durch Exposition bzw. intensiven Kontakt mit Tauben oder Möwen treten auf. Auch Säugetiere können in allerdings äußerst seltenen Fälle Psittakose auf den Menschen übertragen; dies sind dann i.d.R. bestimmte Unterarten von C. Psittaci, und es müssen schon besondere Bedingungen für die Übertragung vorliegen. Die Übertragung Mensch-Mensch ist gemutmaßt, aber nicht bewiesen und sehr unwahrscheinlich. Die Inkubationszeit liegt zwischen 5 und 15 Tagen.

Nach 1-2 Wochen beginnt der Mensch an grippeähnlichen Symptomen zu leiden, hinzu kommen Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindel und Schwäche. Ein weiteres Anzeichen ist anhaltend hohes Fieber, das häufig von starken Gliederschmerzen begleitet wird. Im weiteren Verkauf tritt Reizhusten auf, wobei es ab der 2. Woche zu einem zähen, glasigen Auswurf kommt. Wichtig ist die rechtzeitige und treffende Diagnose: "Wenn die Ursache der Erkrankung in diesem Stadium nicht erkannt wird, kann es zu einer herdförmigen Lungenentzündung kommen. Die dann auftretenden, toxisch bedingten Kreislaufstörungen können vor allem für Kinder und geschwächte Personen lebensgefährlich werden. Daher sollte der behandelnde Arzt bei derartigen Krankheitserscheinungen immer auf die Ansteckungsmöglichkeit durch gehaltene Sittichvögel hingewiesen werden. Bei gezielter Behandlung kann dann der Erkrankte in kurzer Zeit genesen."

Üblicherweise verläuft die Krankheit beim Menschen abgesehen von den grippeähnlichen Symptomen harmlos, kann aber bei immungeschwächten Menschen gefährlich werden. Die Diagnose erfolgt über einen Bluttest, mit dem auf Antikörper getestet wird. Gefährlich wird es, wenn die Symptome als Grippe mißverstanden werden; aber bei den bekannten Fällen liegt die Sterblichkeit deutlich unter 1 Prozent. Behandelt wird auch hier mit Tetracyclin; die Symptome bessern sich deutlich nach bis zu 72 Stunden; es muss noch bis zu 14 Tage weiterbehandelt werden.

(Quelle, Dr. H. Horstmann)

Bei Psittakoseverdacht müssen die Vögel in Quarantäne gesetzt werden und der Amtstierarzt ist zu verständigen. Betreten der Räumlichkeiten nur mit Schutzkleidung; kein Verkauf und keine Abgabe von Vögeln; Aufbewahrung der verendeten Vögel jeder Art.
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Beitrag von Kobold »

Danke - bei allem, was mit Wellies zu tun hat, schieße ich etwas übers Ziel hinaus.

Wenn's klappt mit der ZG, wird es sowieso keine so große Sache - eine Hobbyzucht, mit 4,2 Wellies, die mal brüten dürfen und in meinem Wohnzimmer fliegen. :lol:
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Beitrag von Kobold »

Vielen Dank noch mal für Eure freundliche Hilfe. Wie man an meiner leicht veränderten Signatur sieht, hat es was gebracht. ;)

DANKE !
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gemmy

Beitrag von gemmy »

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! :)
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