Aloa
so nachdem ich nun die Schweiz meine neue Heimat nenen darf und ich meine Rasselbande mitgenommen habe, habe ich mich natürlich auch etwas erkundigt wie so die Gesetzlichen Regelungen in der Schweiz sind.
Ich habe vom Veterinär Amt in der Schweiz eine recht ausführliche Email erhalten die ich hier einfach mal ungeschitten poste. Vlt Interessiert es ja den einen oder anderen.
Fragen waren wie die Haltung von Wellis geregelt ist
und welche Vorschriften es Bezüglich Zuch gibt
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Sehr geehrter Herr Kraft,
Vom Artenschutz aus brauchen Sie für die Einfuhr eine Einfuhrbewilligung (diese haben Sie ja bereits). Eine Beringung ist nicht vorgeschrieben, Sie können die Tiere verkaufen oder verschenken. Eine Haltebewilligung ist nicht erforderlich. Betr. Haltung sind bei geltender Gesetzgebung keine Mindestanforderungen definiert, es wird an den gesunden Menschenverstand appelliert. Also bitte keine Einzelhaltung in kleinen Käfigen mit Spiegel! Als verantwortungsbewusster Züchter achten Sie auch darauf, wo die Vögel hin kommen, um sicher zu stellen dass sie artgerecht gehalten werden. Also keine "windigen" Internetverkäufe. Bevor Sie Nachwuchs planen, klären Sie bitte erst, ob auch eine Nachfrage besteht. Es gilt der Grundsatz aus dem Tierschutzgesetz:
Art. 2 Grundsätze
1 Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
2 Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.
3 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.
Geltende Gesetzgebung:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c455.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c455_1.html
Wie Ihnen ja vielleicht bekannt ist, befindet sich die Tierschutzverordnung in Revision Damit Sie sich einen Ueberblick verschaffen können, was alles geplant ist - auch im Zusammenhang mit Pferden -, sende ich Ihnen noch die entsprechenden Links. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir uns jedoch betreffend Inkrafttreten der neuen Tierschutzverordnung noch nicht verbindlich äussern, denn auch für uns ist ungewiss, inwieweit unsere Vorschläge für die revidierte Tierschutzverordnung noch angepasst werden. Die zahlreichen Stellungnahmen zur Anhörung wurden mittlerweile ausgewertet, und der Bundesrat entscheidet voraussichtlich im Herbst darüber. Sollte der Bundesratsentscheid positiv verlaufen, würde die neue Tierschutzgesetzgebung frühestens Ende 2007 in Kraft treten.
http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/007 ... ml?lang=de
http://www.bvet.admin.ch/bvet/00297/010 ... 850_de.pdf
http://www.bvet.admin.ch/bvet/00297/010 ... 851_de.pdf
Im Anhang des Entwurfes der Tierschutzverordnung (letzter Link) Seite 102 sind die vorgesehenen Mindestmasse u.a. für Wellensittiche aufgelistet.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und grüssen Sie freundlich.
Haltung und Zucht in der Schweiz
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