Fremde Wellensittiche und Nymphensittiche in meiner Obhut
- Michael2013
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Fremde Wellensittiche und Nymphensittiche in meiner Obhut
Hallöchen
Hab da mal eine Frage in meinem Bestand habe ich 21 Wellensittiche und 2 Nymphensittiche die mir nicht gehören. Der Besitzer der Vögel wollte im März seine Vögel bei mir abholen, wenn er umgezogen ist.
Leider war ich so gutgläubig und habe die Tiere solange bei mir aufgenommen.
Außerdem habe ich keinen Vertrag zur Aufbewahrung der Vögel bis zur Abholung mit der Person abgeschlossen sondern alles nur mündlich bei mir zuhause bespochen.
Am 27.2. 2015 hatte ich den letzten Kontakt zu der Person, wo mann mir sagte das eine OP im Krankenhaus gut überstanden ist und der Umzug sowie die Abholung der Vögel in der darauffolgenden Woche mit mir besprochen werden sollten.
Hiezu kam es aber nicht mehr, mehrere Anrufe und SMS sowie Nachrichten über Whattsapp blieben ohne Antwort.
In den Nachrichten die ich der Person geschrieben habe wollte ich wissen wann die Vögel abgeholt werden außerdem hatte ich Fristen gesetzt zur Abholung bis zum 27.3. 2015 sowie eine weitere Frist bis zum 7.4.2015.
Weiterhin habe ich dann angekündigt das ich die Vögel ab dem 8.4.2015 weitervermitteln werde, da ich selber für meine Vögel den Platz der durch die fremden Vögel belegt ist brauche.
Nun aber meine Frage darf Ich rechtlich gesehen diese Vögel die mir nicht gehören weitervermitteln oder mache ich mich damit strafbar.
Ich finde dieses Verhalten der Person nicht fair mir gegenüber aber Dummheit muss ja bestraft werden.
Eine Anfrage bei der örtlichen Polizei Dieststelle blieb auch Ergebnisslos.
Wer kann mir noch weitere Tipps geben .
Grüße aus dem Rheinland
Hab da mal eine Frage in meinem Bestand habe ich 21 Wellensittiche und 2 Nymphensittiche die mir nicht gehören. Der Besitzer der Vögel wollte im März seine Vögel bei mir abholen, wenn er umgezogen ist.
Leider war ich so gutgläubig und habe die Tiere solange bei mir aufgenommen.
Außerdem habe ich keinen Vertrag zur Aufbewahrung der Vögel bis zur Abholung mit der Person abgeschlossen sondern alles nur mündlich bei mir zuhause bespochen.
Am 27.2. 2015 hatte ich den letzten Kontakt zu der Person, wo mann mir sagte das eine OP im Krankenhaus gut überstanden ist und der Umzug sowie die Abholung der Vögel in der darauffolgenden Woche mit mir besprochen werden sollten.
Hiezu kam es aber nicht mehr, mehrere Anrufe und SMS sowie Nachrichten über Whattsapp blieben ohne Antwort.
In den Nachrichten die ich der Person geschrieben habe wollte ich wissen wann die Vögel abgeholt werden außerdem hatte ich Fristen gesetzt zur Abholung bis zum 27.3. 2015 sowie eine weitere Frist bis zum 7.4.2015.
Weiterhin habe ich dann angekündigt das ich die Vögel ab dem 8.4.2015 weitervermitteln werde, da ich selber für meine Vögel den Platz der durch die fremden Vögel belegt ist brauche.
Nun aber meine Frage darf Ich rechtlich gesehen diese Vögel die mir nicht gehören weitervermitteln oder mache ich mich damit strafbar.
Ich finde dieses Verhalten der Person nicht fair mir gegenüber aber Dummheit muss ja bestraft werden.
Eine Anfrage bei der örtlichen Polizei Dieststelle blieb auch Ergebnisslos.
Wer kann mir noch weitere Tipps geben .
Grüße aus dem Rheinland
- Claudia H.
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Hallo,
ich habe da zwar auch keine verbindliche Antwort parat, aber ich würde noch Folgendes versuchen:
1) Anruf bei einem Tierheim oder Tierschutzverein, um zu fragen, ob die die rechtliche Seite kennen
oder
2) Ich persönlich würde eine vogelkundige Praxis anrufen, ich kann mir vorstellen, dass die ähnlich gelagerte Fälle auch schon erlebt haben.
Mehr kann ich leider auch nicht raten. Aber eines wäre bei mir sicher: Der Besitzer bekäme die Tier nur noch zurück, wenn er sein Verhalten absolut klar und beweisbar belegen kann.
Viel Erfolg
Claudia mit Sunny und Charly
ich habe da zwar auch keine verbindliche Antwort parat, aber ich würde noch Folgendes versuchen:
1) Anruf bei einem Tierheim oder Tierschutzverein, um zu fragen, ob die die rechtliche Seite kennen
oder
2) Ich persönlich würde eine vogelkundige Praxis anrufen, ich kann mir vorstellen, dass die ähnlich gelagerte Fälle auch schon erlebt haben.
Mehr kann ich leider auch nicht raten. Aber eines wäre bei mir sicher: Der Besitzer bekäme die Tier nur noch zurück, wenn er sein Verhalten absolut klar und beweisbar belegen kann.
Viel Erfolg
Claudia mit Sunny und Charly
- Michael2013
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Ich hab mal ein wenig gegooglet. Normal ist es wohl so, dass du einen mündlichen Pflegevertrag eingegangen bist. Die Kosten muss dir der Besitzer also ersetzen. Ist er nicht zahlungsfähig gehen die Tiere als Pfand in deinen Besitz über.
Allerdings ist das im Falle von Wellensittichen wohl etwas unzufriedenstellend.
Allerdings kommen dann Anwaltskosten auf dich zu die du dann vermutlich einklagen könntest ob das viel bringt ist aber fraglich.
Ich würde mich auch mal bei einem Tierheim erkundigen. Oder wenn du weisst wo er wohnt mal vor der Tür stehen.
Ich hatte auch einmal zwei Wellensittiche die zur "Pflege" waren und nie abgeholt wurden. Aber es ist ein Unterschied ob es zwei sind oder 23.
Allerdings ist das im Falle von Wellensittichen wohl etwas unzufriedenstellend.
Allerdings kommen dann Anwaltskosten auf dich zu die du dann vermutlich einklagen könntest ob das viel bringt ist aber fraglich.
Ich würde mich auch mal bei einem Tierheim erkundigen. Oder wenn du weisst wo er wohnt mal vor der Tür stehen.
Ich hatte auch einmal zwei Wellensittiche die zur "Pflege" waren und nie abgeholt wurden. Aber es ist ein Unterschied ob es zwei sind oder 23.
"Niemand macht einen größeren Fehler als derjenige, der nichts tut, weil er glaubt, nur wenig tun zu können!"
- Nurmi
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Mh, ist es ausgeschlossen, dass dem Mann nichts passiert ist?
Von meinem Rechtsempfinden her, würde ich sagen, dass nach 2 xiger Fristsetzung ohne Reaktion des Eigentümers, die Vögel in Dein Eigentum übergehen.
Vielleicht kann die Vögel jemand hier aus dem Forum noch übernehmen.
Ich hätte noch den Vorschlag zu bringen mal im Veterinärsamt nachzufragen. Oder eben irgendwo im Internet in einem Forum wo so rechtliche Fragen diskutiert werden.
Sorry, dass mir nichs zielführenes mehr einfällt.
lg Nurmi
Von meinem Rechtsempfinden her, würde ich sagen, dass nach 2 xiger Fristsetzung ohne Reaktion des Eigentümers, die Vögel in Dein Eigentum übergehen.
Vielleicht kann die Vögel jemand hier aus dem Forum noch übernehmen.
Ich hätte noch den Vorschlag zu bringen mal im Veterinärsamt nachzufragen. Oder eben irgendwo im Internet in einem Forum wo so rechtliche Fragen diskutiert werden.
Sorry, dass mir nichs zielführenes mehr einfällt.
lg Nurmi
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Hallo Michael,
Tut mir sehr leid, dass Du dieses Problem hast. Vorab, für alle, die Tiere in Pflege nehmen wollen, hier ein Vorschlag für einen Vertrag (fand ich gerade im Netz):
http://www.nagetiere-online.de/open/pflege.htm
Zum Fundbüro kannst Du auch nicht, da wohl laut Gesetz eine Eigentumsaufgabe (sich der Eigentümer “erkennbar“ der Tiere entledigen will) vorliegt und die Vögel somit auch keine Fundsache sind.
Vielleicht helfen diese Links dir auch noch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
http://de.wikipedia.org/wiki/Herrenlosigkeit
oder auch hier:
http://www.paktev.de/286-1.html
“Hierzu kommt, dass die meisten Dereliktionen (eine Besitzaufgabe in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten - herrenlose Sache) erfolgen, indem das Tier ausgesetzt wird. In diesem Fall verstößt aber der Eigentümer gegen ein mit Bußgeld bewehrtes Verbotsgesetz , nämlich gegen § 2 Nr. 3 TierSchG; die Eigentumsaufgabe muss dann nach § 134 BGB als unwirksam angesehen werden, denn es entspricht dem Sinn und Zweck des gesetzlichen Aussetzungsverbots, den Eigentümer an den mit seiner Rechtsposition verbundenen Pflichten festzuhalten“.
Die besten Antworten solltest Du allerdings in dieser pdf Datei finden.
http://www.tierschutz.dachau.net/Rund%2 ... _Tiere.pdf
Falls Du auf Dauer keine artgerechte Unterbringung für diese vielen Vögel gewährleisten kannst (und eine Frist beachtest?), darfst Du sie veräußern.
Der eigentliche Halter verhält sich rechtswidrig, darauf würde ich ihn per sms und WhatsApp aufmerksam machen, evtl. mit Paragraphen und auch mit einer möglichen Anzeige aufwarten (Bußgeld/Pflegekosten).
Kannst Du ausschließen, dass ihm nichts passiert ist? Kennst Du weitere Familienmitglieder von ihm?
Vielleicht hilft dir das jetzt, ich habe ja auch keine Ahnung, nur mal im Netz recherchiert.
Herzliche Grüße,
Karsten.
Tut mir sehr leid, dass Du dieses Problem hast. Vorab, für alle, die Tiere in Pflege nehmen wollen, hier ein Vorschlag für einen Vertrag (fand ich gerade im Netz):
http://www.nagetiere-online.de/open/pflege.htm
Zum Fundbüro kannst Du auch nicht, da wohl laut Gesetz eine Eigentumsaufgabe (sich der Eigentümer “erkennbar“ der Tiere entledigen will) vorliegt und die Vögel somit auch keine Fundsache sind.
Vielleicht helfen diese Links dir auch noch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
http://de.wikipedia.org/wiki/Herrenlosigkeit
oder auch hier:
http://www.paktev.de/286-1.html
“Hierzu kommt, dass die meisten Dereliktionen (eine Besitzaufgabe in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten - herrenlose Sache) erfolgen, indem das Tier ausgesetzt wird. In diesem Fall verstößt aber der Eigentümer gegen ein mit Bußgeld bewehrtes Verbotsgesetz , nämlich gegen § 2 Nr. 3 TierSchG; die Eigentumsaufgabe muss dann nach § 134 BGB als unwirksam angesehen werden, denn es entspricht dem Sinn und Zweck des gesetzlichen Aussetzungsverbots, den Eigentümer an den mit seiner Rechtsposition verbundenen Pflichten festzuhalten“.
Die besten Antworten solltest Du allerdings in dieser pdf Datei finden.
http://www.tierschutz.dachau.net/Rund%2 ... _Tiere.pdf
Falls Du auf Dauer keine artgerechte Unterbringung für diese vielen Vögel gewährleisten kannst (und eine Frist beachtest?), darfst Du sie veräußern.
Der eigentliche Halter verhält sich rechtswidrig, darauf würde ich ihn per sms und WhatsApp aufmerksam machen, evtl. mit Paragraphen und auch mit einer möglichen Anzeige aufwarten (Bußgeld/Pflegekosten).
Kannst Du ausschließen, dass ihm nichts passiert ist? Kennst Du weitere Familienmitglieder von ihm?
Vielleicht hilft dir das jetzt, ich habe ja auch keine Ahnung, nur mal im Netz recherchiert.
Herzliche Grüße,
Karsten.
I can´t stay another day in here with you I feel like my time is running out I know that much for sure.
- Michael2013
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Hallöchen
Also gibt nach dem Besuch beim örtlichem Tierschutzverein Neuigkeiten zu berichten.
Leider stellt sich der Fall nicht so dar wie es ausgesehen hat wegen Umzug und Krankheit.
Sondern ddiese Person ist bereits beim Veterinäramt bekannt und auch dem Tierschutzverein noch sehr gut in Erinnerung geblieben.
In einer von ihr gemieteten Wohnung hielt mann 85 Vögel die frei umher flogen. als es dann zuviel wurde hat die Person das weite gesucht. Der Vermieter hat dann dafür gesorgt das die Vögel vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden und dem Tierschutzverein übergeben wurden.
Ein abgleich der Daten der Person ( Handynummer Name )und eine gegenseitige Beschreibung der Person waren übereinstimment.
Der Ratschlag des Tierschutzvereins ist am Dienstag nach Ostern direkt das Veterinäramt anzurufen den Namen der Person zunennen und alles weitere wird dann in die Wege geleitet. Weil mann der Person es wohl auferlegt hat nicht mehr soviele Vögel zuhalten.
Muß dann am Dienstag mit dem Veterinäramt reden was mit den Vögeln geschehen soll oder wird. Das beste wäre ein Verbleib in meiner Haltung wo Sie sich ja bis jetzt auch gut eingelebt hatten.
Ich gehe davon aus das mann der Person wohl besser eine Therapie verpassen sollte, wo der Zwanghafte Kauf und die Haltung von Vögeln ein für alle Male aus dem Kopf verschwindet.Ich finde so ein Verhalten echt S....................e und bin stink sauer.
Werde mich auch in der nächsten Versammlung unseres Vereins dafür einsetzen das solche Dinge nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern nach Absprache ohne die Würde der Person zu verletzen und den Namen zunennen öffentlich ins Internet zusetzen.
Werde am Dienstag nach dem Anruf beim Veterinäramt berichten wie es nun weitergeht.
Wünsche allen ein schönes Osterfest bis in Kürze.
Also gibt nach dem Besuch beim örtlichem Tierschutzverein Neuigkeiten zu berichten.
Leider stellt sich der Fall nicht so dar wie es ausgesehen hat wegen Umzug und Krankheit.
Sondern ddiese Person ist bereits beim Veterinäramt bekannt und auch dem Tierschutzverein noch sehr gut in Erinnerung geblieben.
In einer von ihr gemieteten Wohnung hielt mann 85 Vögel die frei umher flogen. als es dann zuviel wurde hat die Person das weite gesucht. Der Vermieter hat dann dafür gesorgt das die Vögel vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden und dem Tierschutzverein übergeben wurden.
Ein abgleich der Daten der Person ( Handynummer Name )und eine gegenseitige Beschreibung der Person waren übereinstimment.
Der Ratschlag des Tierschutzvereins ist am Dienstag nach Ostern direkt das Veterinäramt anzurufen den Namen der Person zunennen und alles weitere wird dann in die Wege geleitet. Weil mann der Person es wohl auferlegt hat nicht mehr soviele Vögel zuhalten.
Muß dann am Dienstag mit dem Veterinäramt reden was mit den Vögeln geschehen soll oder wird. Das beste wäre ein Verbleib in meiner Haltung wo Sie sich ja bis jetzt auch gut eingelebt hatten.
Ich gehe davon aus das mann der Person wohl besser eine Therapie verpassen sollte, wo der Zwanghafte Kauf und die Haltung von Vögeln ein für alle Male aus dem Kopf verschwindet.Ich finde so ein Verhalten echt S....................e und bin stink sauer.
Werde mich auch in der nächsten Versammlung unseres Vereins dafür einsetzen das solche Dinge nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern nach Absprache ohne die Würde der Person zu verletzen und den Namen zunennen öffentlich ins Internet zusetzen.
Werde am Dienstag nach dem Anruf beim Veterinäramt berichten wie es nun weitergeht.
Wünsche allen ein schönes Osterfest bis in Kürze.
- Michael2013
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