Unbefruchtete Eier
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Unbefruchtete Eier
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Zuletzt geändert von Nein danke am Fr Feb 15, 2013 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
- Neandertaler
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Unbefruchtete Gelege sind nicht selten, etwa 30 % der Eier sind unbefruchtet, aus welchen Gründen auch immer. Hierbei können lose Sitzstangen, unerfahrene Vögel, nicht zusammenpassende Paare, Henne kommt nicht aus dem Nistkasten und vieles mehr aufgeführt werden.
Das mit den Ringen sehe ich allerdings anders! Wie will ein Züchter denn seine Vögel auseinanderhalten, wenn sie nicht beringt sind? Es soll ja Menschen geben, die können ein Telefonbuch auswendig hersagen, ich bezweifle aber, dass ein "Züchter" die Abstammung einzelner Vögel sicher kennen kann, wenn er z. B. 5 oder mehr der gleichen Farbe im Bestand hat. Die Gefahr enger Verwandtschaftsverpaarungen (Geschwister) ist so leicht möglich.
Es ist richtig, dass es im Ausland keine Psittakoseverordnung gab und damit auch keine Beringungspflicht. Aber beringt wurde dort trotzdem, zumindest von den gewissenhaften Züchtern.
Dass einmal ein Ring bei einem anschwellenden Fuß zum Problem wird, ist immer möglich. Aber auch nicht beringte Füße können anschwellen! Wenn es in solchen Fällen kritisch wird, da muss sich der Halter auch etwas anrechnen lassen, wenn es soweit kommt, dass der Ring entfernt werden muss. Bessere Beobachtung ist hier auch Vorsorge! Die Fälle mit Problemen bei den Ringen sind bei der heutigen Qualität der Fußringe eher selten.
Ich finde es interessant, dass Du jetzt nach Wegfall der Psittakoseverordnung und damit ohne die zuvor benötigte Zuchtgenehmigung züchten möächtest. Warum hast Du so lange gewartet, schließlich die die Zuchtgenehemigung kein "Teufelszeug" gewesen und wäre bei wirklichem Interesse doch wirklich kein Hindernis gewesen? Was sind denn Deine Zuchtziele?
Das mit den Ringen sehe ich allerdings anders! Wie will ein Züchter denn seine Vögel auseinanderhalten, wenn sie nicht beringt sind? Es soll ja Menschen geben, die können ein Telefonbuch auswendig hersagen, ich bezweifle aber, dass ein "Züchter" die Abstammung einzelner Vögel sicher kennen kann, wenn er z. B. 5 oder mehr der gleichen Farbe im Bestand hat. Die Gefahr enger Verwandtschaftsverpaarungen (Geschwister) ist so leicht möglich.
Es ist richtig, dass es im Ausland keine Psittakoseverordnung gab und damit auch keine Beringungspflicht. Aber beringt wurde dort trotzdem, zumindest von den gewissenhaften Züchtern.
Dass einmal ein Ring bei einem anschwellenden Fuß zum Problem wird, ist immer möglich. Aber auch nicht beringte Füße können anschwellen! Wenn es in solchen Fällen kritisch wird, da muss sich der Halter auch etwas anrechnen lassen, wenn es soweit kommt, dass der Ring entfernt werden muss. Bessere Beobachtung ist hier auch Vorsorge! Die Fälle mit Problemen bei den Ringen sind bei der heutigen Qualität der Fußringe eher selten.
Ich finde es interessant, dass Du jetzt nach Wegfall der Psittakoseverordnung und damit ohne die zuvor benötigte Zuchtgenehmigung züchten möächtest. Warum hast Du so lange gewartet, schließlich die die Zuchtgenehemigung kein "Teufelszeug" gewesen und wäre bei wirklichem Interesse doch wirklich kein Hindernis gewesen? Was sind denn Deine Zuchtziele?
Mit Züchtergruß
aus dem Neandertal
Gerd Bleicher
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zuchterlaubnis
hallo
ich hab da noch ne frage dazu. zuchterlaubnis braucht man doch noch laut paragraph 17 hab da was gefunden.
Vogelzüchter müssen dennoch beachten: Die Zucht- und Handelserlaubnis gemäß § 17 g Tierseuchengesetz ist von dieser Änderung nicht betroffen. Die Zuchterlaubnis ist weiterhin erforderlich, um Sittiche und Papageien zu züchten beziehungsweise mit diesen Vogelarten zu handeln.
also was ist jetzt richtig!
ich hab da noch ne frage dazu. zuchterlaubnis braucht man doch noch laut paragraph 17 hab da was gefunden.
Vogelzüchter müssen dennoch beachten: Die Zucht- und Handelserlaubnis gemäß § 17 g Tierseuchengesetz ist von dieser Änderung nicht betroffen. Die Zuchterlaubnis ist weiterhin erforderlich, um Sittiche und Papageien zu züchten beziehungsweise mit diesen Vogelarten zu handeln.
also was ist jetzt richtig!
schöne grüße
Manuela
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Diese Bestimmung steht im Tierseuchengesetz. Dieses Gesetz wird geändert und in der neuen Fassung steht weder das Wort Psittakose noch das Wort Zuchtgenehmigung. Es wurde bei den Ministerien einfach "vergessen", mit dem Wegfall der Zuchtgenehmigung auch das Tierseuchengesetz entsprechend zu ändern. Das wird jetzt nachgeholt.
Das Gesetz heißt dann neu: Tiergesundheitsgesetzt. Na, wenn's denn hilft ...
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aus dem Neandertal
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HIER DREI LINKS ZUM THEMA
http://www.zzf.de/presse/meldungen/291.html[/url
http://www.gesetze-im-internet.de/viehseuchg/__17g.html[/url
http://www.gefiederte-welt.de/Nachgefr ... .html[/url
http://www.zzf.de/presse/meldungen/291.html[/url
http://www.gesetze-im-internet.de/viehseuchg/__17g.html[/url
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Mit internetten Grüßen
aus dem Rheinland
Achim
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Solange das neue Tiergesundheitsgesetz nicht in Kraft ist, gilt noch das alte Tierseuchengesetz und damit auch theoretisch die Zuchtgenehmigung.Neandertaler hat geschrieben:Diese Bestimmung steht im Tierseuchengesetz. Dieses Gesetz wird geändert und in der neuen Fassung steht weder das Wort Psittakose noch das Wort Zuchtgenehmigung. Es wurde bei den Ministerien einfach "vergessen", mit dem Wegfall der Zuchtgenehmigung auch das Tierseuchengesetz entsprechend zu ändern. Das wird jetzt nachgeholt.
Das Gesetz heißt dann neu: Tiergesundheitsgesetzt. Na, wenn's denn hilft ...
Die Frage ist wie die Behörden den § 17g umsetzen wollen, da hierzu die weggefallende Psittakoseverordnung die Grundlage war.
Mal ein Link in ein anderes Forum.
http://www.katharinasittiche.de/forum/v ... 748#p65748
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Die Psittakoseverordnung ist aufgehoben und damit im weitesten Sinne die Ring- und Buchführungspflicht. Das ist richtig.Oakachoy hat geschrieben:Nun die Änderung ist durch, schau mal auf der Webpage des Bundesrates nach Drucksache 425/12 vom 26.07.12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ich kann dir den Text gerne postalisch zukommen lassen .Habe ihn hier schwarz auf weiß liegen.
Die Zuchtgenehmigung ist aber im Tierseuchengesetz § 17g geregelt und dieses in nocht in Kraft !
Es soll in "nächster Zeit" durch das Tiergesundheitsgesetz abgelöst werden.
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Oakachoy hat geschrieben:Ist man durch ein Stück Papier und Gebühren der bessere Züchter? Ich schleppe sie nicht durch die Gegend damit sie von Wildfremden Menschen angeschaut werden können was Ihnen sicherlich nicht viel Freude bereiten würde.(Dies ist kein Angriff) Ein jeder sollte das machen was er für richtig hält. Nur sollte er nicht versuchen zu erziehen. Ein freundliches Miteinander hilft da sicherlich und hilft auch eher.
Hallo!
Besserer Züchter mit oder ohne Papier da stimme ich dir zu wir in Österreich haben diesbezüglich keine Gesetzte.
Beringen würde ich an deiner Stelle schon denn es ist allein für einen selber interresant wer von wem ist.
Ich schleppe meine Vögel schon in kleinen Käfigen umher damit sie angeklotzt werden aber ich behaupte meine Wellensittiche haben es trotzdem gut bei mir alles einer Sache des Training.
Meine Frage zu Tierseuchengesetz war rein Interresse halber und sollte nix mit Erziehung zu tun haben.
MIt lieben Grüßen
Manuela
die eigenltich immer freundlich ist!
schöne grüße
Manuela
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brut
oh da haben es deine ja riesig. ICh würde dir nur raten sie nicht frei brüten zu lassen ich hätte das bei meinen
Farbwellensittiche probiert.
Nur waren die Wellensittiche da gar net friedlich gesinnt und es gab Mord und Totschlag fast.
Also brauchst du sicher ein paar Zuchtboxen oder Käfige tuns auch!
Liebe Grüße
Manuela
Farbwellensittiche probiert.
Nur waren die Wellensittiche da gar net friedlich gesinnt und es gab Mord und Totschlag fast.
Also brauchst du sicher ein paar Zuchtboxen oder Käfige tuns auch!
Liebe Grüße
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@ parblue und gerd
sehe das auch so, immer frei nach dem Motto:
wie schnell ist nichts passiert
http://www.flickr.com/photos/12639210@N08/2753184393/
sehe das auch so, immer frei nach dem Motto:
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Mit internetten Grüßen
aus dem Rheinland
Achim
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unbfruchtet
bei schauwellensittiche musst du bei hennen die federn um die kloake (popo)ein wenig wegmachen damit der hahnbesser befruchten kann.
schöne grüße
Manuela
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Sitzstangen mit 1 cm Durchmesser halte ich für zu klein. Da hat die Henne beim Tretakt keinen sicheren Halt.
Besser sind qudratische Sitzstangen aus Weichholz mit 1,6 bis 2 cm Kantenlänge. Die Rundung der Kanten machen die Vögel dann selbst.
Besser sind qudratische Sitzstangen aus Weichholz mit 1,6 bis 2 cm Kantenlänge. Die Rundung der Kanten machen die Vögel dann selbst.
Mit Züchtergruß
aus dem Neandertal
Gerd Bleicher
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Re: unbfruchtet
Dieses Trimmen der Federn ist beim Hahn wichtiger als bei der Henne. Beim Tretakt "öffnet" die Henne ihre Federn, beim Hahn hingegen verdichtet sich das Federkleid.wellis hat geschrieben:bei schauwellensittiche musst du bei hennen die federn um die kloake (popo)ein wenig wegmachen damit der hahnbesser befruchten kann.
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Obwohl ich keine Schauwellensittiche habe, trimme ich auch immer beide "Elternteile" , damit sie sich leichter tun. Die Sitzstangen habe ich leicht angefeilt, damit sie nicht ganz rund sind. Bei meiner ersten Brut (3 Paare, alles Neulinge) waren 15 der 16 Eier befruchtet. Hat also scheinbar gut funktioniert. Freue mich schon sehr auf den Zuchtstart...
Karin mit Otto (Rainbow in Violett), Lola (EGG, Zimt Spangle Hellblau), Blue (Normal Violett), Black Pearl (Rainbowhenne in Mauve), Angelica (Rainbowhenne in Dunkelblau), Jolly Rogers (Opalin, Hellflügel, Violett), Jack Sparrow (Rainbow in Violett), Lilo (GG Blau Opalin Spangle) und Stitch (AS Opalin Spangle in Violett) - alle Hansi-Bubis (oder Farbwellensittiche) seit 19.11.2011 James (Normal Blau GG, Abgabewelli), aus Tirol Rose und Bella und aus eigener Zucht Woodstock (RB Mauve), Violet (RB Violet), SevenUp (RB Blau), Cloud (DF Spangle + ?), Lemon (DF Spangle GG) - und aus eigener Zucht Bounty (Rainbow) und aus Deutschland Sweety (ebenfalls Rainbow)