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zuchtgenehmigung

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:01
von Alina
Hallo, ich wollte mal fragen wie das mit der zg genau läuft....wie ist das mit dem quarantäne raum??
reicht da das bad (8qm2)(bad und klo sind getrennt)?? oder das schlafzimmer meiner mutter...
was muss ich da noch alles machen und oder wissen ....und was kostet das??
lg

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:03
von WS 3001
Du musst zunächst mal einen schriftlichen Antrag stellen. Dafür setzt du dich mit deinem Veterinäramt in Verbindung, die senden dir das entsprechende Formular!

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:07
von WS 3001
Der Quarantäneraum kann ein Gästeklo sein, wenn dieses vom Wohnraum abgetrennt liegt und die Wände abwaschbar sind. Es muss außerdem eine Frischluftzufuhr darin geben. Raum ohne Fenster mit Abzug geht nicht.

Das mit den Kosten kommt auf das Veterinäramt und auf deren Aufwand an. Es kann ja sein, dass sie mehrmals kommen müssen. Bei mir hat es sogar 140 Euro gekostet, es geht aber auch billiger.

Du musst beim Besuch des Veterinärs die Räumlichkeiten zeigen und eine theoretische Prüfung ablegen. Es gibt hier irgendwo einen Beitrag, bei dem das Link zu einem Fragenkatalog angegeben wurde.

Das liegt aber schon 1-2 Jahre zurück.

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:16
von Alina
Meint ihr ein kleiderzimmer wäre auch möglich??
dort gibt es ein großes fenster....
muss der raum gefliesst sein?
wenn ja muss der raum sich im selben haus befinden??
weil unser geschäft liegt ca 5 minuten weg mit dem auto und hier haben wir ein nicht genutztes bad!!
das wäre ideal...
lg alex

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:18
von WS 3001
Der Raum muss nicht im gleichen Haus liegen, kann auch in einem bestimmten km-Umkreis liegen. Ich glaube die mögliche Entfernung kommt wieder auf das jeweilige Veterinäramt an.

Die Wände müssen abwaschbar sein!

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:28
von Alina
wir haben im geschäft ein küche die nei benutzt wird höchstens um eine kaffetasse ins waaschbecken zu stellen....dort ist boden und die wände bis zum 3/4 gefliesst...
ansonsten ist sie so gestrichen das man sie abwaschen kann...
also eigentlich perfekt....
oder??

Verfasst: Di Aug 28, 2007 14:46
von Alina
die frau vom veterinär meinte die zuchtboxen seien zu klein....wie ist denn das...was würdet ihr denn empfehlen und hat irgendjemand eine übrig die er mir vermachen will??
natürlich nicht umsonst aber billiger als im handel...
lg

Verfasst: Di Aug 28, 2007 15:39
von DSV2495
meine Zuchtboxen sind 80 breit, 40 tief und 50 hoch.
Ich denke kleiner sollte diese auch nicht sein.

Verfasst: Di Aug 28, 2007 16:02
von WS 3001
Hier habe ich dir mal den Text kopiert, den mir mein Veterinär vor meinem Umzug geschickt hat:
.) Die Erlaubnis zum Züchten und Handeln mit Psittaciden nach § 17 g TierSG ist an den Quarantäneraum gebunden ( § 17 g Abs. 2 TierSG ), d.h. bei einem Ortswechsel ist die zuständige Erlaubnisbehörde des Stadtkreises bzw. Landkreises zu informieren, da sonst o.g. Genehmigung erlischt, falls ein neuer Quarantäneraum nicht nachgewiesen werden kann (vgl. Ausführungshinweise zur Psittakoseverordnung I Nr. 1.2 ).

2.) Die Ausstattung des Raumes muss eine Reinigung mit Wasser und Desinfektionsmittel gewährleisten ( vgl. hierzu auch die Ausführungshinweise zu § 7 Psittakoseverordnung ), d.H.:

2.1) Der Boden muss befestigt sein und gegebenenfalls einen Bodenabfluss besitzen. Geeignet sind Beton, Fliesen sowie PVC-Belag.

2.2) Die Wände müssen glatt und abwaschbar sein ( geeignet ist eine Kachelung, der Anstrich mit Dispersionsfarbe sowie PVC-Belag ).

2.3 ) Der Raum muss ausreichend beleuchtet sein und ein Fenster besitzen.

2.4 ) Ein Wasseranschuss sowie gegebenenfalls ein Spülbecken sind erforderlich.

2.5) Der Raum muss abschließbar sein,um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.

2.6) Das Vorhandensein einer Wanne für Desinfektionsmittel zur Schuhreinigung im Eingangsbereich ist erforderlich ( Krankheitsverdacht, Behandlungsdauer ).

2.7) Bei Psittakoseverdacht sowie während der Therapiedauer ist im Bedarfsfall folgende Schutzkleidung notwendig

- Berufskittel und Hose, waschbar bis 90°C

- Kopfbedeckung ( beispielsweise Papierkappe )

- Atemschutz

- Gummistiefel

2. Die Käfige der für die zur Behandlung vorgesehenen Vögel müssen aus Metall sein. Holzkäfige sind ungeeignet. Außerdem ist ein Drahtzwischenboden zur Vermeidung des Kontaktes der Tiere mit dem ausgeschiedenen Kot während der Behandlung erforderlich.

2.9) Als geeignete Desinfektionsmittel zur prophylaktischen Reinigung bzw. im Seuchenfall kommen in Frage:

- Formalin 1%ig

- Lysol 1%ig ( z.B. Venno-Vet ® )

( vgl. hierzu Ausführungshinweis zu § 7 Nr.2.1.3 )

Verfasst: Di Aug 28, 2007 19:53
von Fantagiro
die frau vom veterinär meinte die zuchtboxen seien zu klein....wie ist denn das...
ja das stimmt aber es gibt ja auch große Zuchtboxen
sind aber auch ziehmlich teuer. Bin auch noch auf der suche habs aber nicht so eilig wie du:)

Verfasst: Di Aug 28, 2007 20:20
von tobias32
Hallo,

zum Thema Zuchtboxengröße gibt es einen, wie ich finde sehr guten, Fachartikel von Hans Jürgen Lenk. In dem die Zuchtboxen Mindestmaße ermittelt werden.
Ebenfalls heißt es dort wörtlich:
"Für Wellensittiche gibt es weder ein veröffentlichtes Gutachten noch irgend welche gesetzliche Festlegung."

hier der ganze Artikel:

http://www.standardwellensittichzucht-l ... ikel9.html

Gruß Tobias

Verfasst: Di Aug 28, 2007 20:33
von Heike
Marke Eigenbau wäre auch eine Möglichkeit. Sinnvoller fände ich, wenn die speziellen Fragen weiterhin mit dem ATA geklärt werden. Wenn die vorhandenen Boxen ihm zu klein sind, dann wird er ja wohl auch Mindestmaße nennen können.
Ebenso alle weiteren Anforderungen wenn er erstmal vor Ort gewesen ist.
Ich z.B. brauchte für die ZG in meinem Kreis weder einen Quarantäneraum vorweisen noch eine Sachkundeprüfung ablegen.

Verfasst: Di Aug 28, 2007 21:03
von StefanStrerath
Hallo

Grundsätzlich solte man.wenn,jemand eine Zuchtgenehmigung beantragen möchte ,mit dem zuständigen Amtstierartzt sprechen.Den jeder Amtsta sieht das anderes.
Bei mir hat sie sich nur die Unterbringung der Vögel angesehen,bei Qarantäneraum wollte sie nur Wissen ob es einen gäbe und einige einfache Fragen sind mir gestellt worden das wars und es hat mich nicht viel gekostet,es ca. 4 Jahre her. Aber mir ist die Zuchtgenehmigung nur für WS ausgestellt worden.

Also den zuständigen Amtsta fragen :-D Den die meisten Amtsta haben mit Ziervögeln nicht sehr oft was zu tun :-D

Verfasst: Di Aug 28, 2007 21:11
von Komet
Oft gehen die ATA`s nach dem BNA-gutachten das steht was von 1Mx 50x50 drinnen für kleine Sittiche!

Verfasst: Di Aug 28, 2007 21:11
von DSV2495
Mein damaliger Amtstierarzt war auch ganz locker, hat mir ein paar Fragen gestellt bei einer Tasse Kaffee. Das Badezimmer war super sagte er als Quarantäneraum, ist allerdings auch schon 20 Jahre her.

@Alina
wir gross sind denn deine Zuchtboxen die laut Amtstierarzt zu klein sind?

Verfasst: Di Aug 28, 2007 21:29
von hjb DSV2228
Ich möchte es mal vorsichtig so umschreiben.
Ein ATA(in) hat einen großen Spielraum.
Somit kann es sein das in 2 Städten oder Kreisen die direkt nebeneinander liegen. Ganz unterschiedliche Forderungen gestellt werden und ein zu halten sind.
Auch wenn dies den Züchtern überhaut nicht einleuchtet. Der ATA und das Ordnungsamt haben das letzte Wort. Ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.
Des halb sollte vorab ein Gespräch geführt werden, in dem so manche Frage vorab geklärt werden kann. Gibt einem als Sicherheit, schützt vor unnützen Ausgaben.

Verfasst: Sa Sep 22, 2007 21:08
von Elisa
Ich habe aus der Erinnerung zu diesem Thema mal in die Suchfunktion oben in der Liste geschaut:

http://forum.wellensittich.de/ftopic83036.html

http://forum.wellensittich.de/ftopic59172.html

Natürlich sollte Du Dich VORHER ganz viel im Züchterforum über die Problematiken schlau machen:

Wie müssen die Elterntiere auf eine Brut vorbereitet werden ?
Welchen Rahmenbedingungen müssen den Elterntieren zur Annahme des Brutkastens gegeben werden ?

Was ist zu tun wenn die Henne und/oder der Hahn nicht füttern?
Was ist zu tun wenn die Elterntiere die Kücken hacken ?
Was ist zu tun, wenn die Elterntiere krank werden ?
Was ist zu tun, wenn die Kücken krank werden ?

Es ist gar nicht einfach, Kücken bis auf die Stange zu bekommen. Nur zu diesen Problemen wird wenig bis nichts vom Amtstierarzt gefragt und da lehrt nur die Praxis.

Hier hilft vielleicht der Rat, mit einen Züchter zu sprechen und ihn zu besuchen und sich schlau zu machen.

Sven/DSV 2441 hat ja schon auf die große Verantwortung gegenüber den Elterntieren und den möglichen Kücken hingewiesen.

Übrigens: Wellis führen auch dann ein glückliches Leben, wenn sie keine Kücken großziehen.

Andrea

Verfasst: Sa Sep 22, 2007 21:22
von WS 3001
Elisa hat geschrieben: Übrigens: Wellis führen auch dann ein glückliches Leben, wenn sie keine Kücken großziehen.

Andrea
Das stimmt schon, nur so mancher Züchter halt nicht ;) . Mich eingeschlossen!
Es ist einfach ein schönes Erlebnis, die Entwicklung der Küken/Jungvögel mitzuerleben. Solange es nich für einen von uns ausgeht wie im Film "Birdy" :lol: :lol: :lol:

lieber Gruß von Sybille