Wellensittichzucht-Auflagen - Zuchtgenehmigung

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Ann-Katrin15886
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Wellensittichzucht-Auflagen - Zuchtgenehmigung

Beitrag von Ann-Katrin15886 »

Hallole,

ich bin jetzt schon ne Weile am überlegen, ob ich eine Zuchtgenehmigung einholen soll bzw ob ich die Auflagen erfüllen kann. Das man eine Kenntnisprüfung ablegen muss, dass weiß ich natürlich.

Ich wollte jetzt auch nicht eine Zucht im großen Stil machen, nur, dass wenn man ein pärchen aus irgendwelchen gründen auch immer mal brüten lassen sollte, möchte ich halt dann gleich diese genehmigung haben.

Jetzt wollte ich mal wissen, ob mir jemand sagen kann, welche Auflagen man da erfüllen muss und welche Kenntnisse gefragt werden.
Ich denke das ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden. Also ich wohne in Baden-Württemberg.
Ichhab auch schon gegoogelt aber irgendwie nicht wirklich was hilfreches gefungen.

Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Viele Grüße

Anni
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Scherzkeks
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Beitrag von Scherzkeks »

Wende Dich mal an Dein zuständiges Veterinäramt oder den Amtstierarzt. Es ist nämlich von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, was die Auflagen für die ZG betrifft. Also gleich an richtiger Stelle nachfragen.
Liebe Grüße von Ute
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Ann-Katrin15886
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Beitrag von Ann-Katrin15886 »

ok danke werd ich mal schaun
Viele Grüße

Anni
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DSV 2441/Sven
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Beitrag von DSV 2441/Sven »

Die erste Auflage sollte Deinen Tieren gelten, im Notfall Ammen zum Umlegen zu haben, um die Jungtiere zu retten.

Dies ist mit einem oder 2 Paaren kaum möglich, 3 besser 4 sollten es da schon sein. ;)
DSV 2441 AZ 11243
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