ebay!!!!
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Mal zur Info...
Mein Dad hat vor gut einem Jahr, bei ebay eine CD von Rammstein für 47€ erworben.
Da diese CD aber nicht besonderst gut war, eintschloss er sich, diese wieder einzustellen.
Nun der Schock....
DIESE CD IST EINE "NICHZUERKENNENDE RAUBKOPIE"
Nun droht ihm eine Gelstrafe wegen Verstoss gegen das Urhebergesetz.
Findet Ihr sowas gerecht, wenn Ihr z.b. ein Vins Buch bei ebay kauft, das richtig original aussieht und Ihr es wieder verkauft, es zu einer Gelstrafe kommt???
Oder Schuhe die nicht passen wieder einstellt diese dann aber gefälscht sind und auch wieder Geldstrafe.
Das kann es doch eigentlich nicht sein oder, wenn man unwissentlich betrogen wird und unwissenllich weiterverkauft.
Wie ist eure Meinung dazu???
Der Sven
Mein Dad hat vor gut einem Jahr, bei ebay eine CD von Rammstein für 47€ erworben.
Da diese CD aber nicht besonderst gut war, eintschloss er sich, diese wieder einzustellen.
Nun der Schock....
DIESE CD IST EINE "NICHZUERKENNENDE RAUBKOPIE"
Nun droht ihm eine Gelstrafe wegen Verstoss gegen das Urhebergesetz.
Findet Ihr sowas gerecht, wenn Ihr z.b. ein Vins Buch bei ebay kauft, das richtig original aussieht und Ihr es wieder verkauft, es zu einer Gelstrafe kommt???
Oder Schuhe die nicht passen wieder einstellt diese dann aber gefälscht sind und auch wieder Geldstrafe.
Das kann es doch eigentlich nicht sein oder, wenn man unwissentlich betrogen wird und unwissenllich weiterverkauft.
Wie ist eure Meinung dazu???
Der Sven
- Winkman
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Damit ich Das jetzt richtig versteh':
1. Dein Vater hat die CD (sauteuer) ersteigert, war aber nicht zufrieden und hat sie, unwissend das es eine Raubkopie ist, wiedereingestellt.
2. Ein(rammsteinhörender) Rechtsanwalt hat die CD ersteigert, welche er dann als Fälschung enttarnt hat und
3. Will das nun deinem Vater anhängen.
Richtig?
Sorry wenn ich mich so blöd anstell aber bevor ich wieder so nen Mist schreibn' wie oben
1. Dein Vater hat die CD (sauteuer) ersteigert, war aber nicht zufrieden und hat sie, unwissend das es eine Raubkopie ist, wiedereingestellt.
2. Ein(rammsteinhörender) Rechtsanwalt hat die CD ersteigert, welche er dann als Fälschung enttarnt hat und
3. Will das nun deinem Vater anhängen.
Richtig?
Sorry wenn ich mich so blöd anstell aber bevor ich wieder so nen Mist schreibn' wie oben
- Komet
- Moderator
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Ich hatte schonmal so einen ähnlichen Fall gehabt damals auch bei einer CD,dabei ist erstmal intressant ob es wirklich eine Fälschung ist. denn ich tue mich schwer zu glauben das jemand eine gefälschte CD anhand eines Fotos erkennt und drohen kann ja erstmal jeder.oder kam es direkt von eBay. dann halt schnellstens löschen merken wer meinte sie sei gefällscht und kurzerhand den verkäufer der CD anzeigen denn ich glaube wenn auch bei einem Verfahren nichts weiter gefunden wird wie eine CD wird die Sache schnell wegen geringfügigkeit eingestellt.
Meine Meinung
Frank
Meine Meinung
Frank
Glaube wenn er gutgläubig ist, dürfte es kein Problem geben.
Und da es nicht zu erkennen ist, müsste das ja der Fall sein. Vielleicht ist die ja auch wirklich gar nicht gefälscht.
Bei ebay gibt es auch Betrüger, die verwarnen die Leute um deren Geschäfte kaputt zu machen.
Bin mal gespannt was der Anwalt sagt!
Und da es nicht zu erkennen ist, müsste das ja der Fall sein. Vielleicht ist die ja auch wirklich gar nicht gefälscht.
Bei ebay gibt es auch Betrüger, die verwarnen die Leute um deren Geschäfte kaputt zu machen.
Bin mal gespannt was der Anwalt sagt!
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Hallo,
ich finde sowas auch eine Frechheit, aber soweit ich weiß, schützt Unwissenheit leider nicht vor Schuld.
Aber ich denke, wenn die wirklich richtig ermitteln deswegen (wenn es überhaupt dazu kommt), werden die ja rausfinden, dass dein Dad keine Raubkopien erstellt, verkauft oder sonstigen Schund treibt und dann werden die auch wissen, dass die Kopie nicht von ihm gemacht ist. Denn jemand der sowas macht, tut es ja nicht für eine CD.
Wünsche auf jeden Fall viel Glück!
Liebe Grüße
ich finde sowas auch eine Frechheit, aber soweit ich weiß, schützt Unwissenheit leider nicht vor Schuld.
Aber ich denke, wenn die wirklich richtig ermitteln deswegen (wenn es überhaupt dazu kommt), werden die ja rausfinden, dass dein Dad keine Raubkopien erstellt, verkauft oder sonstigen Schund treibt und dann werden die auch wissen, dass die Kopie nicht von ihm gemacht ist. Denn jemand der sowas macht, tut es ja nicht für eine CD.
Wünsche auf jeden Fall viel Glück!
Liebe Grüße
- Gumba
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Darüber hab ich neulich noch einen Bericht im Fernsehen gesehen.Flattermann2005 hat geschrieben:Nein er wurde angeschrieben, das Angebot umgehen du beenden und nun drohen sie mit bis zu 10 000 € Geldstrafe.
Sie wurde nichtmal verkauft!!!
Es gibt VIELE Anwälte, die nichts besseres zu tun haben, als die Einstellungen bei eBay nach Fehlern zu untersuchen.
Der Anwalt KANN GAR NICHT wissen, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung handelt. Woher denn, wenn er die CD nie ersteigert hat!?!
Es geht diesen Anwälten aber gar nicht mal immer um das Produkt selbst, sondern um die ART der Angebotserstellung. Wenn da bestimmte Hinweise beim Angebot nicht erscheinen, drohen sie immer gleich mit Bußgeldern. Dabei handelt es sich zumeist um Beträge in der gleichen Höhe, von dem du sprachst.
Ich würde mir keine Gedanken machen. Das sind LEERE Drohungen. Und wenn man darauf eingeht, haben sie (so muß ich es formulieren) "mal wieder einen Dummen gefunden", der die Anwälte reich macht, ohne dass sie viel dazu tun müssen.
Jetzt erinner ich mich gerade wieder, worum es im TV ging:
Da war eine Frau, die ganz selten mal NEUE Textilien, die sie selbst gestrickt (oder was auch immer) hat bei eBay reingestellt hat.
Da hat ein Anwalt ihr unterstellt, sie wäre gewerblich tätig und müsse in ihrer Angebotserstellung eine Widerrufserklärung aufweisen.
Die Frau war aber PRIVATE Verkäuferin.
Sie hat sich ebenfalls einen Anwalt genommen und dem anklagenden Anwalt (Der auch 10.000 Euro haben wollte) einen netten Text zurück geschrieben.
Sie hat wohl schon mehrere solcher Schreiben bekommen. Inzwischen sieht sie es gelassen.
DIESES Problem, der Androhung von Strafen, haben aber nur VERKÄUFER, nicht die Käufer.
Geh also bitte davon aus, dass die CD NICHT gefälscht ist!!!
- Gumba
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Um GANZ sicher zu gehen, würde ich an der Stelle deines Vaters die CD aus freien Stücken auf Echtheit prüfen lassen, ohne dass ihn jemand dazu auffordert!
und zwar noch BEVOR irgendwelche Ermittlungen geschehen.
Aber beherzige bitte den langen Text, den ich dir zu diesem Thema geschrieben habe!!!
Das sind Abzocker-Anwälte, die gutgläubige Menschen zu Unrecht anklagen und denen so das Geld aus der Tasche ziehen.
Dagegen kann man leider NOCH nichts machen. Es grenzt zwar an Betrug (seitens der Anwälte!!!), aber sie bewegen sich dabei wohl in einer Grauzone!!!
Man soll es nicht für möglich halten, aber MANCHMAL hilft es DOCH, wenn man TV schaut.
Das war übrigens - soweit ich mich erinnern kann - bei Günther Jauch: SternTV.
Bin mir aber nicht mehr so ganz sicher, da ich häufiger mal verschiedene Reportagen schaue, die - wie sich mal wieder zeigt - hin und wieder auch ihren praktischen Nutzen haben!
und zwar noch BEVOR irgendwelche Ermittlungen geschehen.
Aber beherzige bitte den langen Text, den ich dir zu diesem Thema geschrieben habe!!!
Das sind Abzocker-Anwälte, die gutgläubige Menschen zu Unrecht anklagen und denen so das Geld aus der Tasche ziehen.
Dagegen kann man leider NOCH nichts machen. Es grenzt zwar an Betrug (seitens der Anwälte!!!), aber sie bewegen sich dabei wohl in einer Grauzone!!!
Man soll es nicht für möglich halten, aber MANCHMAL hilft es DOCH, wenn man TV schaut.
Das war übrigens - soweit ich mich erinnern kann - bei Günther Jauch: SternTV.
Bin mir aber nicht mehr so ganz sicher, da ich häufiger mal verschiedene Reportagen schaue, die - wie sich mal wieder zeigt - hin und wieder auch ihren praktischen Nutzen haben!
- Gumba
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Ja, DAS trifft es auch, was ich dir lang und breit erklärt hab.
Ich denke wirklich, dass in Eurem Fall der Anwalt doch gar nicht wissen kann, ob es sich bei der CD um eine Fälschung handelt.
ICh würd mir da keine Gedanken machen und dem Anwalt ein "freundliches" Schreiben zurückschreiben.
Freundlich hab ich BEWUSST in Anführungszeichen gesetzt!!!
Ich denke wirklich, dass in Eurem Fall der Anwalt doch gar nicht wissen kann, ob es sich bei der CD um eine Fälschung handelt.
ICh würd mir da keine Gedanken machen und dem Anwalt ein "freundliches" Schreiben zurückschreiben.
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- Neandertaler
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- Gumba
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Naja, zuvor würde ich aber aus freien Stücken die CD auf Echtheit untersuchen lassen.Neandertaler hat geschrieben:Ich würde Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung erstatten.
Das kann man bei jeder Polizeidienststelle vornehmen.
Aber Verleumdung ist es - auch aus meiner Sicht - auf JEDEN Fall. Der Anwalt kann einfach nicht wissen, ob die CD echt ist oder nicht.
Es sei denn, ER hatte sie damals SELBST reingesetzt und weiß noch, WER sie gekauft hatte...
Dann würde er sich aber ja quasi selbst mit anklagen.